5. Umgang mit dem politischen Islam

Die Antworten der Parteien

26.06.2017

Der zunehmende Einfluss islamischer Verbände und Vereine, die der Religion eine politische Dimension geben wollen oder deren Werte mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, erfüllt nicht nur die jüdischen Deutschen mit Sorge.

Hier soll der Staat strenge Kriterien an Zusammenarbeit und Förderung anlegen. Organisationen, Verbände und Moscheen, die nicht ohne Wenn und Aber hinter Demokratie und Menschenrechten stehen, sollen verboten, geschlossen und ggf. strafrechtlich verfolgt werden. Staatsverträge dürfen nur nach strengen Maßgaben geschlossen werden. Finanzielle und weisungsgebende Einflussnahme ausländischer Regierungen auf deutsche Organisationen und Personengruppen ist strikt zu unterbinden.

Die CDU steht für eine gleichberechtige Religionsfreiheit und –ausübung nach dem Grundgesetz. Viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte bringen unterschiedliche Religionen, manchmal aber auch keinen Glauben mit. Wir begrüßen die religiöse Vielfalt in Deutschland, die durch die Einwanderung in unser Land entstanden ist. Dies gilt für Religionen mit einer langen und kurzen Tradition in unserem Land. Neben dem Christentum und den angehörenden orthodoxen und orientalischen Kirchen, dem Judentum, dem Islam, dem Hinduismus oder auch dem Buddhismus gibt es in Deutschland zahlreiche Glaubensrichtungen und religiöse Gruppierungen.

Als SPD wollen wir eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Hasspredigern und Islamistinnen und Islamisten durchsetzen. Ein Großteil fundamentaler Islamisten in Deutschland radikalisiert sich hier, in unserem Land. Wir werden extremistische islamistische Moscheen schließen und ihre Finanzierung unterbinden.

Mit den vielen nicht-radikalen Moscheegemeinden und islamischen Verbänden werden wir zusammenarbeiten. Wir stärken die gute Beratungs- und Präventionsstruktur vor Ort und sorgen frühzeitig dafür, dass sich junge Menschen in unserem Land nicht radikalisieren. Hasspropaganda im Netz werden wir durch alternative Botschaften entgegentreten und, soweit möglich, strafrechtlich ahnden.

Muslime und der Islam sind Teil unseres Landes. Wir unterstützen die organisatorische Entwicklung von muslimischen Gemeinden und Organisationen, wenn sie sich in Deutschland nach deutschem Recht gründen und wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten. Erfüllen sie die Voraussetzungen, dann stehen ihnen auch die Möglichkeiten unseres bewährten Religionsverfassungsrechts offen.

Das Bild der Muslime in Deutschland wird vor allem von Kräften geprägt, die nicht für sich beanspruchen können, „die Muslime“ zu repräsentieren. Das gilt sowohl für salafistische Prediger und ihre Anhänger als auch für einzelne der größeren Moscheeverbände. Leider wurde über Jahrzehnte hinweg nicht die Notwendigkeit gesehen, die mit der Zuwanderung steigende Zahl von Musliminnen und Muslimen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und mit ihnen den Weg in ein kooperatives Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaft zu gehen. Um ein Beispiel zu nennen: Eine deutlich früher etablierte Ausbildung von Religionslehrern und Imamen hätte ihre Entsendung aus anderen Staaten entbehrlich gemacht. Dieses Versäumnis muss nun mühevoll korrigiert werden. Dabei sieht es DIE LINKE nicht als hilfreich an, alle Musliminnen und Muslimen pauschal unter den Verdacht des religiösen Extremismus oder gar Terrorismus zu stellen. Dass der Staat allerdings einschreiten muss, wo unter dem Deckmantel der Religion zu Gewalt und Gesetzesbruch aufgerufen wird, versteht sich von selbst.

Eine vielfältige, offene Gesellschaft baut auf die Grundrechte des Grundgesetzes. Sie halten unsere Gesellschaft in ihrer Vielfalt zusammen und sichern das friedliche Zusammenleben. Dazu gehört, dass Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, Kultur und Weltanschauung selbstbestimmt leben und sich gegenseitig respektieren. Das gilt sowohl für diejenigen, die neu dazukommen, als auch für diejenigen, die schon lange hier leben. Denn zu Pluralität und Demokratie gehört, dass sie sich Kritik und dem öffentlichen Diskurs stellen, eigene Ansichten nicht verabsolutieren und insofern nicht fundamentalistisch agieren. Egal wie wichtig es dem Einzelnen ist und um welches religiöse Bekenntnis es geht: Kein heiliges Buch steht über dem Grundgesetz. Religiösem Extremismus und Fanatismus stellen wir uns entschieden entgegen.

 

Religionsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie verbietet es, religiöse Überzeugungen und Äußerungen nur deshalb zu verbieten, weil sie demokratischen Grundauffassungen nicht entsprechen. Gewaltbereite Formen des Islamismus müssen selbstverständlich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Mit Ideologien die unserem Verständnis eines respektvollen Zusammenlebens aller Menschen widersprechen, suchen wir die gesellschaftspolitische Auseinandersetzung für unsere Werte der Freiheit und Selbstbestimmung. Darüber hinaus finden wir, dass alle anderen in Deutschland lebenden Musliminnen und Muslime, die einer nicht-extremistischen Auslegung „des“ Islams anhängen, wertvolle Partnerinnen und Partner bei der Bekämpfung des (gewaltbereiten) Islamismus sein können.

Die AfD ist wohl die einzige Partei, die sich in aller Klarheit gegen den politischen Islam in Deutschland ausgesprochen hat. Das Wort der Kanzlerin und des Bundesfinanzministers wonach „der Islam“ zu Deutschland gehöre lehnen wir ab: Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Anders als andere Religionen, darunter das Judentum und das Christentum, hat der Islam noch keine innere Aufklärung erlebt. Im Gegenteil, wer den Islam historisch kritisch ausleucht läuft Gefahr, einer Fatwa ausgesetzt zu werden. Wie Umfragen belegen, stellt ein erheblicher Teil der in Europa lebenden Muslime ihre religiös begründeten Gesetze über die staatliche Rechtsordnung. Insbesondere die Ungleichbehandlung der Frau aber auch die der „Ungläubigen“, die Gesetze der Scharia, einzelne Suren, Teile des „Dschihads“ sowie die Umma als weltweite Gemeinschaft zur Durchsetzung dieses Islam können und dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat keine Wirkmächtigkeit erlangen. Wir verweisen für Details auf das Grundsatzprogramm (Kapitel 7.6) und das Bundestagswahlprogramm (Kapitel 6) der AfD.

Zentral ist für uns Freie Demokraten bei jeder Religionsausübung die Orientierung am Grundgesetz.

Wo das Grundgesetz als objektive Werteordnung unserer Gesellschaft missachtet und Gesetze verletzt werden, endet die Toleranz. Verständnis für religiösen oder ideologischen Fundamentalismus darf es nicht geben. In diesem Zusammenhang lehnen wir auch die Einflussnahme aus dem Ausland durch die Finanzierung religiöser Vereine und Einrichtungen ab, wie zum Beispiel durch die Türkei und Saudi-Arabien in Bezug auf bestimmte Moscheegemeinden.

Wir fordern wirksame Maßnahmen gegen den radikalen Salafismus. Dabei setzen wir auch auf die Kooperation mit all jenen Musliminnen und Muslimen und entsprechenden Verbänden, die Intoleranz, Gewalt und religiösen Extremismus bekämpfen wollen. Unser Ziel ist ein flächendeckendes Vorgehen, das Repression und Prävention vereint.