Sperrung anonymer Hass-Webseiten

25.02.2020

Anonym betriebene Hass-Websites werden bisher kaum gesperrt. Ein Gerichtsprozess wegen Volksverhetzung kann in solchen Fällen nicht erfolgen, da die Täter unbekannt sind. Es gibt aber bereits jetzt den rechtlichen Mechanismus, die Zugänglichkeit zu diesen Seiten zu sperren bzw. erheblich zu erschweren.

 

Sie finden unser Positionspapier zur Sperrung anonymer Hass-Webseiten zum Download hier:

PDF: POSITIONSPAPIER SPERRUNG ANONYMER HASS-WEBSITEN