Der FDGO-Schutzschild-Paragraph §46 (2) StGB

10.02.2020

Paragraph 46 (2) StGB stellt genau diese Differenzierung gegenüber „normalen“ Straftaten durch seine besonderen Beurteilungskriterien in den Vordergrund. Denn wenn jemand als Jude oder Homosexueller angespuckt wird, hat das eine völlig andere Dimension, als wenn dies ohne ideologisch motivierten Hintergrund – z.B. im Streit – geschieht.

 

Sie finden unser Positionspapier zum FDGO-Schutzschild-Paragraphen §46 (2) StGB  zum Download hier:

PDF: POSITIONSPAPIER FDGO-SCHUTZSCHILD-PARAGRAPH §46 (2) StGB