Betätigungsverbot der Hisbollah in Deutschland

10.02.2020

Die Hisbollah existiert in Deutschland nicht als einzelner Verein oder als „greifbare“ Organisation. Eine Vielzahl von Vereinen und Akteuren jedoch gelten als ihr nahestehend und unterstützen somit
eine gemeinsame „Ideologie“. Eine diffuse Gemengelage.

Beste Möglichkeit: Betätigungsverbot
Ein Betätigungsverbot kann auf das Vereinsgesetz gestützt werden, sofern die Hisbollah als ein Verein im Sinne des VereinsG betrachtet wird, dessen Ziele und Zwecke sich gegen den Gedanken der
Völkerverständigung richten.

1. Ein Verein, im Sinne des öffentlichen Vereinsrechts, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jeder Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einer organisatorischen
Einheit, deren Mitglieder sich zum Zwecke ihres Zusammenwirkens einer gemeinsamen organisierten Willensbildung unterworfen haben. Anders als im Zivilrecht kommt es für den öffentlich-rechtlichen Vereinsbegriff damit nicht auf die rechtliche Einordnung als Verein an.

Sie finden unser Positionspapier Betätigungsverbot der Hisbollah in Deutschland zum Download hier:

PDF: POSITIONSPAPIER BETÄTIGUNGSVERBOT DER HISBOLLAH