Pressemitteilung: Freispruch für NS-Vergleiche sendet fatales Signal

Gleichsetzungen zwischen Israel und dem NS-Regime dürfen nicht verharmlost werden

03.08.2026

Pressemitteilung - 03.08.2026

Die WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen kritisiert die Begründung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, mit der ein Freispruch bestätigt wurde. Gegenstand des Verfahrens waren Instagram-Storys, in denen die Israelflagge mit einem Hakenkreuz gezeigt und Israel damit unmittelbar mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht wurde. Dass ein deutsches Gericht eine solche Darstellung als grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik am Staat Israel einordnet, sendet ein fatales Signal.

Diese Argumentation steht im Widerspruch zum politischen und gesellschaftlichen Konsens in Deutschland, wie er sich in der IHRA-Arbeitsdefinition für Antisemitismus widerspiegelt. Diese nennt Vergleiche zwischen aktueller israelischer Politik und der Politik der Nationalsozialisten ausdrücklich als Beispiel für israelbezogenen Antisemitismus – und gerade nicht für legitime Kritik. Denn die Gleichsetzung des jüdischen Staates mit dem NS-Regime dämonisiert ihn, indem sie ihn moralisch auf eine Stufe mit dem größten Menschheitsverbrechen der Geschichte stellt und seine Existenz damit delegitimiert.

Elio Adler, Vorsitzender der WerteInitiative e.V.:
„Es irritiert, wenn ein Gericht eine Argumentation wählt, die mit dem vom Bundestag anerkannten Verständnis von israelbezogenem Antisemitismus kaum vereinbar ist. Andernfalls entstehen zwei widersprüchliche Maßstäbe im staatlichen Umgang mit Antisemitismus.”

Gericht verschiebt rote Linie

Gerade deutsche Gerichte sollten sich der Tragweite solcher Gleichsetzungen bewusst sein. Entsteht der Eindruck, sie seien rechtlich und gesellschaftlich unbedenklich, verschiebt sich die Grenze des im öffentlichen Diskurs Akzeptablen. Wer Israel mit dem NS-Regime gleichsetzt, erklärt den Kampf gegen den jüdischen Staat zur vermeintlich demokratischen Pflicht. Diese Logik befeuert eine antisemitische Radikalisierung, die in den Kriminalstatistiken jährlich neue Rekorde erreicht, und erhöht die Gefahr für Jüdinnen und Juden in Deutschland.

Selbstverständlich ist zwischen strafrechtlicher und gesellschaftlicher Bewertung zu unterscheiden: Nicht jede antisemitische Äußerung erfüllt einen Straftatbestand. Daraus darf jedoch nicht folgen, dass solche Gleichsetzungen als legitim oder harmlos erscheinen. Wir erwarten eine rechtspolitische Debatte darüber, wie der deutsche Rechtsstaat mit modernen Erscheinungsformen des Antisemitismus umgeht. Wo der Staat Antisemitismus anhand der IHRA-Definition bekämpfen will, dürfen seine Institutionen deren zentrale Wertungen nicht zugleich relativieren.

Über den Fall berichtete Beck-aktuell. Den Artikel finden Sie unter diesem Link: https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/olg-zweibruecken-1ors3srs7025-hakenkreuze-und-davidstern-freispruch-2026-07-29