Programmbeschwerde gegen die ZDF-Sendung „Aspekte“ vom 12.06.2026

zum Thema: „Meinungsfreiheit - was darf man heute sagen?“

09.07.2026

Nachfolgendes Schreiben haben wir an den Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) gesendet.

Programmbeschwerde 06.07.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir Programmbeschwerde gegen die oben genannte Ausgabe des Kulturmagazins „Aspekte“ ein.

Die Sendung behandelt die Frage, wie es um die Meinungsfreiheit in Deutschland steht, und damit ein zentrales Grundrecht unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Gerade deshalb sind an ihre journalistische Sorgfalt, Transparenz, Ausgewogenheit und die Einordnung der Gesprächspartner besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach unserer Auffassung wird die Sendung diesen Anforderungen insbesondere im Themenkomplex Nahost und Kulturdebatten nicht gerecht. Sie stützt sich auf eine unzureichende Einordnung ausgewählter Gesprächspartner und lässt wesentliche biografische, politische sowie ideologische Hintergründe außer Betracht. Dadurch fehlten dem Publikum entscheidende Kontextinformationen, um die Aussagen und ihre öffentliche Einordnung angemessen bewerten zu können.

Dies stellt aus unserer Sicht einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht sowie gegen das Gebot einer sachlichen und ausgewogenen Berichterstattung gemäß den Programmgrundsätzen des ZDF dar.

1. Hüseyin Doğru (Min. 00:57- 07:56)

Hüseyin Doğru wird überwiegend als Betroffener staatlicher Maßnahmen dargestellt. Wesentliche öffentlich zugängliche Informationen zu seinen extremistischen Positionen und Veröffentlichungen bleiben jedoch unerwähnt. Dazu gehören unter anderem die Verbreitung antisemitischer beziehungsweise israelfeindlicher Narrative, die Verwendung des Hamas-Symbols des roten Dreiecks, die Verbreitung von Material der PFLP sowie seine Beteiligung an einer öffentlichen Hetzkampagne gegen den Journalisten Nicolas Potter. (Anlagen 1-7) Diese Informationen sind für die Einordnung der gegen ihn verhängten EU-Sanktionen wesentlich. Die Sendung stellt die Sanktionen weitgehend als Eingriff in die Meinungsfreiheit dar, erläutert jedoch kaum die von der EU angeführten Gründe oder die dahinterstehenden Schutzgüter. Ebenso fehlt eine Einordnung des Anstiegs antisemitischer Vorfälle seit dem 7. Oktober 2023 und der Bedeutung entsprechender Desinformations- und Hasskampagnen für jüdisches Leben in Deutschland.

Zudem kommen weder juristische Experten noch Befürworter der Sanktionen zu Wort. Dadurch entsteht der Eindruck, staatliche Maßnahmen seien ausschließlich Ausdruck politischer Zensur.

Im Gegensatz zu Benjamin “Ben” Berndt, der später in der Sendung Minute 36:18 von der Journalistin Katty Salié zurecht sehr kritisch gefragt wird, fehlen diese kritischen Nachfragen bei Hüseyin Doğru komplett. Dadurch entstehen Zweifel an der Ausgewogenheit des Beitrags.

2. Adania Shibli (ab Min. 20:43)

Auch die Darstellung der Debatte um Adania Shibli und die Frankfurter Buchmesse bleibt unvollständig. Nicht erwähnt wird ihre Beteiligung an einem Boykottaufruf gegen Israel sowie die öffentliche Debatte über ihre Nähe zur BDS-Bewegung. (Anlage 8) Da Der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss vom 17. Mai 2019 festgestellt hat, dass die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung antisemitisch sind, sind diese Informationen für das Verständnis der Kontroverse relevant. (Anlage 9) Ebenso hätte erläutert werden müssen, dass die Preisverleihung nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 verschoben wurde und dass der Roman Gegenstand antisemitischer Debatten war. Ohne diesen Kontext erscheint der Vorgang verkürzt als Fall politischer Zensur. (Anlagen 10-11).

Zudem ist die im Beitrag gemachte Aussage ab Min. 20:30 der deutsche Kulturbetrieb folge der Staatsräson, völlig fragwürdig. Antisemitismusskandale, BDS-nahe Aufrufe und anti-israelische Boykott-Initiativen sind in der deutschen Kulturszene an der Tagesordnung (Anlagen 12 und 13). Wie der Beitrag zu der genannten Einschätzung kommt, dürfte für keinen Kenner der Szene und erst recht nicht für Nichtkenner nachvollziehbar sein und erklärt sich nur durch eine lückenhafte oder unausgewogene journalistische Arbeit.

3. Deborah Feldman und Nirit Sommerfeld (Min. 21:49 -23:05)

Deborah Feldman und Nirit Sommerfeld werden als Stimmen in der Debatte präsentiert, ohne ihre öffentlichen politischen Positionierungen ausreichend einzuordnen. Beide äußern sich seit Jahren regelmäßig zu Israel, Antisemitismus, deutscher Erinnerungskultur und Staatsräson. Mehrere ihrer öffentlichen Aussagen waren Gegenstand kontroverser Antisemitismusdebatten. (Anlagen 14 und 15). Diese Hintergründe werden nicht erläutert. Zugleich bleibt unerwähnt, dass innerhalb jüdischer Gemeinschaften sehr unterschiedliche Auffassungen zu diesen Themen bestehen, zumal beide Minderheitenmeinungen innerhalb der jüdischen Community vertreten. Da ausschließlich zwei ähnlich argumentierende jüdische Stimmen vorgestellt werden, ohne diese Pluralität kenntlich zu machen oder weitere jüdische Perspektiven einzubeziehen, kann beim Publikum der Eindruck entstehen, ihre Positionen seien repräsentativ.

4. Archive of Silence (ab Min. 23:24)

Das Projekt Archive of Silence wird als Quelle für 249 dokumentier Fälle von Ausschluss, Zensur oder Absagen genannt, ohne seine Arbeitsweise oder seinen Charakter näher einzuordnen. Es handelt sich um ein aktivistisches Dokumentationsprojekt aus der extremistischen Anti-Israel-Szene mit einer eigenen politischen Zielsetzung und nicht um eine neutrale wissenschaftliche Dokumentation. Weder die Auswahlkriterien noch die Methodik oder mögliche Kontroversen werden erläutert. Dadurch erhält die genannte Zahl eine Aussagekraft, die journalistisch nicht ausreichend eingeordnet wird. Journalistisch wäre es sachgerechter gewesen, exemplarische Fälle mit ihren jeweiligen Hintergründen vorzustellen, anstatt die Gesamtzahl für sich sprechen zu lassen (Anlagen 16 und 17). Zudem ist die Legitimierung eines Portals aus einer extremistischen Szene, die in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ohne jegliche kritische Einordnung im höchsten Grad problematisch.

5. Heart of Gaza (ab Min. 21:07)

Die Sendung erwähnt die Absage der Ausstellung, erläutert jedoch die Gründe dafür nur unzureichend. Nicht dargestellt werden die Kontroversen um politische Begleittexte, die Verwendung des umstrittenen Begriffs „Genozid“ mit Blick auf Gaza, die Kritik jüdischer Organisationen sowie die Begründungen der Veranstalter. Dadurch entsteht der einseitige Eindruck, die Absage sei ausschließlich Ausdruck politischer Zensur (Anlagen 18 und 19)

6. Grundsätzliche Defizite der Berichterstattung

Über die einzelnen Beispiele hinaus weist die Sendung aus unserer Sicht mehrere strukturelle Defizite auf:

  • Der Begriff „Zensur“ wird nicht klar von staatlicher Vorzensur im Sinne des Grundgesetzes sowie von Entscheidungen privater Veranstalter abgegrenzt.
  • Unterschiedliche Ebenen der Meinungsfreiheit – staatliche Eingriffe, gesellschaftliche Kritik, Förderentscheidungen und Ausladungen – werden nicht ausreichend voneinander unterschieden.
  • Perspektiven jüdischer Organisationen, Antisemitismusbeauftragter oder wissenschaftlicher Experten fehlen weitgehend.

Fazit

Die Sendung behandelt Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Israel-Gaza-Kontext überwiegend aus der Perspektive der Betroffenen. Politische Hintergründe, institutionelle Begründungen, Gegenpositionen sowie relevante Kontroversen werden dagegen häufig nicht oder nur unzureichend dargestellt.

Dies kann beim Publikum den Eindruck erwecken, staatliche oder institutionelle Maßnahmen dienten überwiegend der Unterdrückung legitimer Meinungsäußerungen, ohne dass deren jeweilige Begründung angemessen nachvollziehbar gemacht wird.

Wir bitten den Fernsehrat daher zu prüfen,

  • ob extremistische und aktivistische Hintergründe der Gesprächspartner ausreichend transparent gemacht wurden,
  • ob kontroverse Sachverhalte journalistisch angemessen eingeordnet wurden,
  • ob die Auswahl der Perspektiven den Anforderungen an Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt genügt,
  • und ob die Sendung insgesamt den Programmgrundsätzen des ZDF entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Elio Adler

-Vorstandsvorsitzender-

Anlageverzeichnis:

Anlage 1
https://www.instagram.com/p/DDrqsE8toA4/

Anlage 2
Instagram-Beitrag vom 17.05.2025 – Verherrlichung des PFLP-Terroristen Georges. Abdallah https://www.instagram.com/p/DMN__cDtIXJ/?img_index=1

Anlage 3
Instagram Beitrag vom 15.05.2025 – Karte ohne Israel. https://www.instagram.com/p/DYWlGxGMS8d/

Anlage 4
Instagram Beitrag vom 01.05.2025 – Darstellung der in Deutschland verbotenen Terrororganisation PFLP. https://www.instagram.com/p/DJG2uaCsk6K/?img_index=1

Anlage 5
Im Instagram Beitrag vom 28.11.2023 bezeichnet er israelische Geiseln als „Gefangene“ und palästinensische Gefangene (verurteilte Straftäter) als „Geiseln“. https://www.instagram.com/p/C0NH6zPLh_Z/

Anlage 6
Dogru sagt hier, dass er sanktioniert wurde, weil er über den Genozid in Israel berichtet. https://www.instagram.com/p/DWrPmM3DIXf/

Anlage 7
Instagram Beitrag vom 8.6. Verwendung des roten Dreiecks. https://www.instagram.com/p/DKpBfz5tE3D/

Anlage 8
Artikel der Zeit zur Debatte um Adania Shibli und Ihre Unterstützung von BDS. https://www.zeit.de/kultur/literatur/2023-10/adania-shibli-frankfurter-buchmesse-literatur-preis-palaestina

Anlage 9
Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17.05.2019 zur BDS-Bewegung. https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2019/kw20-de-bds-642892

Anlage 10
Artikel der Süddeutschen Zeitung zur Debatte um „Eine Nebensache“.
https://www.sueddeutsche.de/kultur/adania-shibli-eine-nebensache-roman-literatur-nahostkonflikt-antisemitismus-1.6287219?reduced=true

Anlage 11
Artikel des Tagesspiegel zur Debatte um Adania Shibli.
https://www.tagesspiegel.de/kultur/debatte-um-adania-shibli-die-literatur-die-boykotte-und-die-gewalt-des-realen-10653928.html

Anlage 12
Bericht der Tagesthemen zu Antisemitismus im Kulturbetrieb.
https://www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1310090.html

Anlage 13
Beitrag des Deutschen Kulturrates zu Antisemitismus in Kultureinrichtungen.
https://www.kulturrat.de/themen/texte-zur-kulturpolitik/antisemitismus-in-deutschen-kultureinrichtungen/

 Anlage 14
Instagram Beitrag über Genozid von Deborah Feldmann. https://www.instagram.com/p/DJrgLwPIPIa/?img_index=1

Anlage 15
Instagram Beitrag über Apartheid von Nirit Sommerfeld. https://www.instagram.com/p/CQNuGS6BNs9/

Anlage 16
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/israels-botschafter-bekraeftigt-kritik-an-omri-boehm-und-seiner-einladung/

Anlage 17
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/preistraegerin-gibt-media-award-zurueck-100.html

Anlage 18
https://www.instagram.com/p/DP3ql5EDnQG/

Anlage 19
https://www.instagram.com/p/DCfLVs_scay/?img_index=2

Anlage 20
 https://www.instagram.com/p/DY_xIGmjdd7/?img_index=1