Anschreiben an Bundesverkehrsminister A. Scheuer aus dem Juni 2021
Noch immer kann Kuwait-Air ihre antisemitische Praxis weiter fortführen und israelische Passagiere auf deutschem Boden diskriminieren
Im Juni 2021 haben wir uns erneut schriftlich an den Minister gewandt und ihn dringend dazu aufgefordert das zu tun, was er bereits 2017 angekündigt hatte: Der inakzeptablen Praxis von Kuwait Airways ein Ende zu setzen. Der Bundestag hat unabhängig von unserem Schreiben einige Tage später einen schwachen und unzureichenden Beschluss bzgl. Kuwait Airwys gefasst, in dem der Fluggesellschaft erweiterte Landerechte verwehrt bleiben sollen, so lange sie ihre israelfeidliche Haltung beibehalte.
21.06.2021 - Anschreiben BMVI
Sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer,
angesichts der israelfeindlichen und antisemitischen Vorfälle der letzten Wochen erlauben wir uns, uns erneut an Sie zu wenden. Auf einer ganzen Reihe anti-israelischer Demonstrationen haben wir gesehen, wie die bei uns herrschende Demonstrationsfreiheit benutzt wurde, um Judenhass zu säen. Ein Freiheitsrecht wurde missbraucht.
Nun wenden wir uns in einem anderen Fall des Missbrauchs einer Freiheit erneut an Sie:
Wir bitten Sie, noch vor Ablauf der Legislaturperiode das Luftverkehrsabkommen mit Kuwait zu kündigen.
Denn weiterhin dürfen Israelis nicht mit Kuwait Airways fliegen. Diese anti-israelische und antisemitische Politik darf von der Bundesrepublik Deutschland nicht weiter hingenommen werden.
Die Diskussion um die anti-israelische Beförderungspolitik von Kuwait Airways begann bereits vor vier Jahren. Damals, 2017 und 2018, fällten das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt Urteile zu Gunsten der Fluglinie, mit der Begründung, diese befolge nur die kuwaitischen Gesetze.
Staatsminister Michael Roth erklärte damals, es sei „unverständlich“, wenn ein Passagier in Deutschland aufgrund seiner Nationalität „ein Flugzeug nicht besteigen“ könne. Die Tatsache, dass es sich ausgerechnet um die BürgerInnen des einzigen jüdischen Staates handelt, spricht Bände. Sie hatten sich bereits im Jahre 2018 klar positioniert, wofür wir Ihnen dankbar sind: „Wenn die begonnenen Gespräche mit der kuwaitischen Seite zu keinem Ergebnis führen, wird das negative Konsequenzen für den Flugbetrieb dieser Airline in Deutschland haben.“
Wir stimmen Ihnen voll und ganz zu. Denn es kann nicht angehen, dass das „Israel-Boykottgesetz“ des Emirs — und damit die antisemitische Politik Kuwaits — in Deutschland Befolgung findet. So bleibt der Schutz einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftskultur auf der Strecke. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Diskriminierung im Übrigen erkannt.
Der kuwaitischen Fluglinie keine zusätzlichen Landerechte zu gewähren, hat den Druck auf deren Chef, den Emir, offensichtlich nicht weit genug erhöht, denn die antisemitische Politik wurde nicht geändert.
Wir sind der Ansicht, dass nun auch im Bereich des Luftverkehrs ein klares Zeichen gegen Antisemitismus und gegen den Missbrauch des Flugverkehrs in unserem Lande gesetzt werden muss. Während die Gerichte auf Praktikabilität in Zusammenhang mit dem kuwaitischen „IsraelBoykottgesetz“ geschaut haben, kann und sollte die Bundesregierung unserer Überzeugung nach primär den moralischen Aspekt berücksichtigen und in der Konsequenz zügig ein Landeverbot für Kuwait Airlines in der Bundesrepublik Deutschland verhängen. Allein die gemäß §14 des Luftverkehrsgesetzes einjährige Kündigungsfrist des Luftverkehrsabkommens mag dem Emirat genug Zeit geben, seine inakzeptable Praxis zu verändern und somit zu vermeiden, dass sich die Folgen der Kündigung praktisch auswirken.
Der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, dieses Schreiben und etwaige Antworten darauf zu veröffentlichen. Etwaige darauf enthaltene, direkte Kontaktdaten würden unkenntlich gemacht.
Herr Bundesminister Scheuer, für Ihren Einsatz in dieser Sache möchten wir uns herzlich bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Elio Adler
– Vorstandsvorsitzender –