Bundesminister a.D. Hermann Gröhe (CDU) im Gespräch
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist auch der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der Fraktion.
Hasspropaganda und Antisemitismus vergiften das gesellschaftliche Klima und bereiten den Nährboden für wachsende Gewaltbereitschaft. Beidem müssen wir uns als Demokraten entgegenstellen. Zugleich gehören zu einer freiheitlichen Gesellschaft auch heftige Auseinandersetzungen. Allerdings sind dabei die Grenzen zu achten, die unsere Rechtsordnung setzt.
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte tragen dabei die Verantwortung für die Verteidigung dieser Grenzziehung. Darin waren sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB, und der Vorstandsvorsitzende der Werteinitiative, Dr. Elio Adler, einig.
Herr Dr. Adler sprach sich dabei dafür aus, von § 46 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen, um „rassistische, fremdenfeindliche, oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe und Ziele eines Täters angemessen zu ahnden. Für ihn stelle diese Regelung einen „Schutzschild-Paragraphen“ für die Menschenwürde und unsere Art des Zusammenlebens dar. Eine Nichtbeachtung derartiger Beweggründe und Ziele sei daher eine Schwächung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Wir danken Herrn Bundesminister a.D. Gröhe für das freundliche Gespräch.