Pressemitteilung: Zum neuen Versammlungsfreiheitsgesetz des Landes Berlin
Damit ist zwar der Quds-Marsch nicht automatisch verboten, es sind aber dafür notwendige Kriterien klarer definiert.
WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen zum neuen Versammlungsfreiheitsgesetz des Landes Berlin
Die Straßen der Bundeshauptstadt Berlin sind immer wieder Schauplatz von Szenen, welche die Grenzen der Meinungsfreiheit extrem dehnen und manchmal auch überschreiten. Das neue Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz soll dieser Herausforderung gerecht werden. Seit Jahren erfüllen uns von Hass geprägte Veranstaltungen mit großer Sorge, wie z.B. die anlässlich des „Quds-Tags“. Anhänger des iranischen Mullah-Regimes demonstrieren an diesem Tag. Vordergründig geht es gegen die Existenz des jüdischen Staates Israel – in Wahrheit aber demonstrieren sie für eine islamofaschistische Gesellschaft nach Vorbild der Mullahs.
Elio Adler, der Vorsitzende der WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen: „Besonders begrüßen wir eine neuartige Formulierung im neuen Versammlungsgesetz, die ermöglicht, nicht nur eine einzelne Versammlung rechtlich isoliert zu bewerten, sondern sie in Zusammenhang mit nationalen oder internationalen Kampagnen zu setzen. Damit ist zwar der Quds-Marsch nicht automatisch verboten, es sind aber dafür notwendige Kriterien klarer definiert.“
Das hohe Gut der Meinungsfreiheit zu schützen heißt auch, ihre Grenzen zu definieren. Die genannte Formulierung ist daher zukunftsweisend, da sie den neuen und zukünftig verstärkt zu erwartenden Charakter von transnationalen Kampagnen berücksichtigt. Mit der im Gesetz gewählten Formulierung hat Berlin deutschlandweit eine Vorreiterrolle übernommen.