2. Der Staat als neutraler Rechtsstaat

Die Antworten der Parteien

26.06.2017

Der Staat hat die Aufgabe, diese freiheitlich-demokratische Leitkultur zu schützen. Dazu gehört auch, seinen Bürgern äußere, innere und soziale Sicherheit zu gewährleisten. Bei der Gratwanderung zwischen Sicherheit und dem Erhalt persönlicher Freiheitsrechte ist unser Vertrauen in den Rechtsstaat groß. Der Rechtsstaat soll wehrhaft sein. Diejenigen, die seine Leitkultur nicht akzeptieren sollen sanktioniert oder – wenn möglich – des Landes verwiesen werden.

Die Kraft des Rechtsstaats hängt u.a. von drei Komponenten ab:
1. dem Besitz von Sanktionsmitteln, 2. von der Bekanntheit dieser Mittel bei den Adressaten und 3. vom glaubwürdigen Einsatz, dieser Mittel.

Der Staat soll die Trennung zu religiösen Institutionen bewahren. Es soll für keine Religion gesonderte Gebetsräume in öffentlichen Gebäuden geben und abgesehen vom Religionsunterricht sollen keine Ausnahmen von Lehrplaninhalten öffentlicher Schulen gemacht werden.

Zu Recht erwarten die Menschen in Deutschland einen starken Staat, der sich schützend vor sie stellt, damit sie auch in Zukunft sicher und frei leben können. Genau hierfür arbeiten CDU und CSU. Deutschland ist ein tolerantes und weltoffenes Land. Doch Toleranz und Weltoffenheit sollte niemand als Schwäche missverstehen. Unsere Demokratie ist wehrhaft, unser Rechtsstaat ist stark. Extremisten und Terroristen zu bekämpfen und unsere Freiheit und offene Gesellschaft zu verteidigen, sind zwei Seiten derselben Medaille. CDU und CSU treten jeder Form von Extremismus, jeder Form von Gewalt und Terror entschieden entgegen – unabhängig davon, ob es sich um Linksextremisten, Rechtsextremisten oder gewaltbereite Islamisten handelt. Wir sind auf keinem Auge blind.

Der Staat ist in Deutschland religiös neutral. Allerdings gibt es in Deutschland eine positive Kooperationsbeziehung zwischen dem Staat und Religionsgemeinschaften und religiösen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bei Gebetsräumen in öffentlichen Institutionen ist es entscheidend, dass diese für Angehörige aller religiösen Bekenntnisse offen sind.

Die Lehrpläne der Schulen müssen in jedem Fall verfassungskonform sein: das gilt sowohl für den Religionsunterricht als auch für den Ersatzunterricht (Religionskunde, Ethik, Philosophie etc.).

Unser Land ist heute demokratischer, offener, moderner, und freier als jemals zuvor. Unser kulturelles Leben ist einzigartig. Ebenso wie unsere Zivilgesellschaft mit ihren vielen unterschiedlichen Vereinen, Verbänden und Initiativen, den Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften, in denen sich Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren. Auf diese vielfältige Kultur sind wir stolz.

Sicherheit ist ein zentrales Bedürfnis der Menschen. Es ist die Aufgabe des Staates für diese Sicherheit zu sorgen. Es gilt, die soziale Sicherheit zu gewährleisten. Unser Sozialstaat ist eine Errungenschaft. Er sorgt für sozialen Ausgleich, stärkt unsere Wirtschaft und gibt den Menschen die Sicherheit, die sie brauchen, um über ihr Leben selbst zu bestimmen. Bürgerinnen und Bürger sollen darauf vertrauen können, nach jahrzehntelanger Arbeit im Alter ein auskömmliches Einkommen zu beziehen und bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit bestmöglich versorgt zu sein. Und beim Verlust des Arbeitsplatzes erwarten sie eine gute Absicherung. Ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger unterstützt, erhöht die Sicherheit und fördert gesellschaftlichen Fortschritt und Wandel. Wir werden den Sozialstaat noch besser machen, damit sich in Zukunft alle auf ihn verlassen können.

Wir brauchen einen starken und handlungsfähigen Rechtsstaat, in dem Gefahren erkannt, Verbrechen bekämpft sowie Straftäterinnen und Straftäter verfolgt werden. Nur Reiche können sich einen schwachen Staat leisten und sich private Sicherheitsdienste kaufen. Körperverletzungen, Vandalismus, Diebstähle und vor allem Wohnungseinbrüche beeinträchtigen die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen. Wir wollen, dass sich unsere Behörden konsequent der sogenannten Alltagskriminalität annehmen – durch mehr Prävention und effektive Strafverfolgung. Ausländerinnen und Ausländer, die schwere Straftaten begehen, sollen nach Verbüßung ihrer Strafe unverzüglich abgeschoben werden. Die Möglichkeit zur Abschiebung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer haben wir bereits erleichtert.

Deutschland hat ein bewährtes Religionsverfassungsrecht, das neuen Religionsgemeinschaften offensteht, wenn sie die Kriterien dafür erfüllen.

Der demokratische Rechtsstaat gilt für alle Bürgerinnen und Bürger. Er hat auch für deren Sicherheit zu sorgen sowie Verstöße gegen Recht und Ordnung ohne Ansehen der Person konsequent zu ahnden.

Die Trennung von Staat und Kirche bzw. Religionen ist hierzulande grundlegend. Das muss auch so bleiben, sowohl im Alltag als auch an staatlichen Schulen. Deshalb plädiert DIE LINKE auch für ein für alle Schülerinnen und Schüler verbindliches Unterrichtsfach Ethik statt Religionsunterricht, sodass die Schülerinnen und Schüler mit allen großen Glaubensrichtungen und deren Bräuchen vertraut werden.

Wir wollen einen starken Rechtsstaat, der vor Kriminalität und Terror schützt und den Bürgerrechten verpflichtet ist. Religiöse und politische Fanatiker fordern unseren Rechtsstaat heraus. Wir stellen uns ihnen entschlossen, effektiv und rechtsstaatlich entgegen, mit zielgerichteter Gefahrenabwehr statt mit pauschalen Verdächtigungen und Massenüberwachung. Dabei ist für uns klar: Freiheit ist ohne Sicherheit nicht zu haben – und das gilt auch umgekehrt. Bei allem staatlichen Handeln ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

 

Das deutsche Recht sieht eine „wohlwollende Neutralität“ gegenüber Religionsgemeinschaften vor. Religionsgemeinschaften dürfen also mit dem Staat kooperieren (v.a. hinsichtlich bekenntnisorientiertem Religionsunterricht; Theologie an staatlichen Hochschulen; Seelsorge in Bundeswehr, Krankenhäusern und Gefängnissen). Dazu stehen wir, denn wir betrachten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als wichtige Kräfte der Zivilgesellschaft.

 

Wir finden: Deutschland ist ein vielfältiges Land, zu dem all jene gehören, die darin leben, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Aussehens oder ihrer Religionszugehörigkeit. Wir wollen, dass alle Religionsgemeinschaften im Rahmen unserer Rechtsordnung und der Wertordnung des Grundgesetzes die gleichen Rechte wahrnehmen können. Für uns ist aber klar: Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, so dass religiöses Strafrecht bei uns unter keinen Umständen und von niemanden angewendet werden darf.

Wie bereits unter der ersten Frage dargelegt, fehlt es heute vielfach schon am Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Leitkultur. So kennt etwa die machtvolle Politik der „Recognition“ (Anerkennung) eine „invertierte Diskriminierung“, die von sogenannten Minderheiten beansprucht werden darf. Das bedeutet in der Praxis Privilegien was wiederum in der Konsequenz zu politischer Ungleichheit führt. Sonderrechte und erst recht parallele Rechtsräume legen die Axt an den Rechtsstaat, denn: „Auf der Gleichheit der Rechte beruht jedoch der Bürgerstaat und die Idee der Republik…“ (Egon Flaig). Die AfD weist unermüdlich auch auf diese Gefahr für die Republik hin.

Der Rechtsstaat ist bereits in einer Krise was sich ganz besonders in der rechtswidrigen Grenzöffnung durch die Bundeskanzlerin manifestiert. Wer widerrechtlich staatliche Grenzen für alle und in einer theoretisch unlimitierten Weise öffnet, der vergeht sich wiederum am Kernbestand jeder Staatlichkeit. Weder innere noch äußere Sicherheit und schon gar nicht sozialer Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt können so gewährleistet werden. Man kann bekanntlich entweder einen Sozialstaat oder offene Grenzen haben, jedoch nicht beides zugleich. Bereits darum ist die Grenzöffnung durch die Kanzlerin widerrechtlich, denn das Grundgesetz kennt das Sozialstaatsgebot. Dass die Öffentlichkeit in dieser Angelegenheit auch bewusst um die Wahrheit betrogen wurde, ist erst verspätet durch ein Buch („Die Getrtiebenen“) bekannt geworden.

Das Grundgesetz kennt den Begriff Religionsfreiheit nicht, sondern nennt lediglich Glaubens-, Bekenntnis- und Gewissensfreiheit. Alle drei genannten Freiheiten sind privater Natur, die demnach keine Ansprüche oder Rechte gegenüber anderen Personen begründen können. Schon gar nicht kann in einer Republik göttliches Recht Grundlage eines allgemeinen Gesetzes sein. Die Trennung von Erster und Zweiter Welt (Diesseits und Jenseits), von weltlicher und religiöser Macht sind grundlegend für jede wirkliche Republik.

Der Rechtsstaat hat die Pflicht, die Freiheit und die innere Sicherheit bestmöglich zu gewährleisten und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Was der inneren Sicherheit tatsächlich dient und im Rahmen unserer Verfassung bleibt, muss auch getan werden. Dieser Rahmen ist aber auch gleichzeitig die Grenze für Art und Weise seines Tätigwerdens und die angewandten Mittel. Zentrales Wesen des Rechtsstaates ist dabei seine Neutralität. Auch hinsichtlich der Religionsgemeinschaften hat der Staat seine Pflicht zur Neutralität zu beachten und die verfassungsgemäße freie Religionsausübung zu gewährleisten.

Das bedeutet auch, dass solange christlicher Religionsunterricht erteilt wird, auch anderen nach dem Grundgesetz anerkannten Religionsgemeinschaften Religionsunterricht möglich sein muss. Wir Freie Demokraten setzen uns über die Gewährleistung von Religionsfreiheit und der Gleichbehandlung von Religionen hinaus für eine größtmögliche Trennung von Kirche und Staat ein.