6. Vermeidung von „Kollateralschäden“

Die Antworten der Parteien

26.06.2017

Im Zuge der Imprägnierung gegen den politischen Islam und der Auflösung von Parallelgesellschaften, gilt es, die Gleichheit vor dem Recht konsequent durchzusetzen. Es darf keine rechtsfreien Zonen geben. Dies darf jedoch nicht zu unangemessener Gleichmacherei führen.

a) Beschneidung & Schächten
Die jüdische Beschneidung und das koschere Schächten sind konstituierende Bestandteile der jüdischen Religion. Ihre Bedingungen und Umstände sind jetzt bereits hinreichend geregelt.

b) Doppelte Staatsbürgerschaft
Auch wenn viel dafür spricht, dass ein Mensch nur eine Staatsbürgerschaft haben kann, gibt es Gründe, warum auch zwei möglich sein sollten. Hier braucht es Augenmaß. Historisch haben Juden Verbindungen zu mehreren Ländern. Dieses Augenmaß ist daher z.B. bei deutsch-israelischen Staatsbürgern ratsam. Auch rechtlich-technische Gründe müssen im Rahmen individueller Prüfungen berücksichtigt werden.

a) CDU und CSU achten religiöse Traditionen und Riten, die im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Dies gilt auch für die Beschneidung von minderjährigen Jungen sowie für das Schächten.

Die geltende gesetzliche Regelung ermöglicht die Knabenbeschneidung weiterhin, da sie zentraler Bestandteil der jüdischen – und muslimischen – Religion ist. Die Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung wurden mit der gesetzlichen Regelung in Einklang gebracht.

b) CDU und CSU beabsichtigen nicht, Initiativen zur Verschärfung der Gesetzeslage beim Schächten zu ergreifen. Gemäß § 4a Abs. 1 TierschG ist das betäubungslose Schlachten eines warmblütigen Tieres in Deutschland grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme kann gemäß § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG von der zuständigen Behörde erteilt werden, insoweit es erforderlich ist, um den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religions-gemeinschaften zu entsprechen.b) CDU und CSU lehnen eine generelle doppelte Staatsangehörigkeit ab. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass bei Einbürgerungen Doppel- bzw. Mehrstaatigkeit grundsätzlich vermieden werden. Wer eingebürgert werden will, bringt mit der Aufgabe seiner bisherigen Staatsangehörigkeit zum Ausdruck, sich ohne Vorbehalte zu Deutschland zu bekennen. Dadurch können mögliche Loyalitätskonflikte von vornherein vermieden werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz müssen sachlich eng umgrenzt bleiben.

Für uns ist klar, dass in Deutschland jüdisches und muslimisches Leben möglich sein muss. Wo dies mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden.

Wir stimmen der aktuellen Rechtslage zu, die Schächten in Ausnahmefällen genehmigt. Schächten war in Deutschland schon einmal verboten – 1933 durch ein Gesetz der Nazis. Wir lehnen Rassismus jeder Art ab. Auch solchen, der sich hinter Tierschutz versteckt.

Religiöse Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben muss weiterhin möglich sein.

Ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht ist eine wesentliche Voraussetzung für Integration. Wir setzen uns weiterhin für die Akzeptanz von Mehrstaatigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sowie bei Einbürgerungen ein. Für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern haben wir die Optionspflicht abgeschafft. Wir stehen weiterhin zu dem Prinzip der Mehrstaatigkeit. Durch bilaterale Abkommen mit anderen Staaten wollen wir die wechselseitige Akzeptanz stärken und prüfen, inwiefern der Vorschlag des Sachverständigenrates Deutscher Stiftungen für Integration und Migration für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht umsetzbar ist.

Antwort Linke

6a)

Wir geben offen zu, dass diese Punkte in der AfD stark diskutiert werden und dass wir die Situation als komplex empfinden. Die Details sind hinsichtlich des Schächtens in unseren Programmen dargelegt. Sonderrechte sind einer wirklichen Republik aus guten Gründen unangemessen. Besondere Beachtung ist sowohl dem Kindes- als auch dem Tierwohl zu schenken.

6 b)

Die AfD führt dazu in ihrem Grundsatzprogramm (Kapitel 9.7) aus: „Die AfD lehnt den „Doppelpass“, also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei gleichzeitigem Fortbestand oder Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit, grundsätzlich ab, was wohlbegründete Sonderfälle aber nicht ausschließt.“ Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn ein Kind Eltern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit hat. Gerade die Israelische Staatsbürgerschaft kann jeder jüdische Deutsche auf Grund der israelischen Einwanderungsgesetze erlangen bzw. zurückerlangen, sollte er Deutschland verlassen wollen. Hier braucht er sie nicht.

a) Für uns Freie Demokraten ist die Religionsausübung ein hohes Gut. Wir halten daher an den Regelungen und Bedingungen zur rituellen Beschneidung von Jungen nach den Regeln ärztlicher Kunst und zum Schächten als Ausnahmetatbestand im Tierschutzgesetz fest.

b) Wir Freie Demokraten wollen, dass die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich möglich ist.

Deshalb soll die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr bei Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft eines anderen Staates aberkannt werden, sondern nur auf Antrag des Betroffenen. Einwanderer müssen zu deutschen Staatsbürgern werden können, ohne ihre Wurzeln und etwa Eigentum in ihrem Herkunftsland aufgeben zu müssen. Wir wollen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft wie bisher auch durch Geburt in Deutschland erworben werden kann, allerdings bis maximal durch die Enkel der Ersteingebürgerten. Dies schafft auch Kohärenz zur Regelung bei Auswanderern. Deutsche, welche aus rechtlichen Gründen ihre zweite Staatsbürgerschaft nicht ablegen können, müssen ihre deutsche Staatsbürgerschaft behalten können.