Gespräch mit Staatssekretär Christian Lange im Bundesjustizministerium

Wie geht Deutschland mit Hassverbrechen um? Die Gesetze sind da, sie müssen aber konsequent angewendet werden.

20.09.2019

Eines der Themen in unserem Gespräch mit Christian Lange (SPD), dem Staatssekretär im Bundesjustizministerium, unserem Mitglied Nathan Gelbart und Elio Adler war in diesem Zusammenhang der § 46 Absatz 2 StGB. Seit 2015 werden dort „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe und Ziele ausdrücklich als bei der Strafzumessung zu beachtende Umstände genannt. So ist es möglich, Straftaten härter zu bestrafen, wenn sie zum Beispiel einen antisemitischen Hintergrund haben oder sich gegen die freiheitlich-demokratische Form des Zusammenlebens richten. Herr Lange sagte dazu: „Es ist ein Unterschied, ob jemand einem anderen Menschen einen Strohhut oder ganz bewusst eine Kippa vom Kopf schlägt. Dies schlägt sich durch § 46 Absatz 2 StGB in der Strafzumessung nieder.“

Damit von diesem „FDGO-Schutzschild“ konsequent Gebrauch gemacht wird, muss bei den Behörden die Sensibilität gefördert werden, die Hintergründe von Straftaten bei der Strafzumessung mit in den Blick zu nehmen. Dazu wurden in den letzten Jahren Fortbildungen für die Polizei, Staatsanwaltschaften, Richter und Rechtsanwälte angeboten. Die Deutsche Richterakademie bietet zum Beispiel regemäßig Fortbildungsveranstaltungen an, die sich unter anderem mit Fragen des politischen Extremismus und Antisemitismus als Herausforderung an Gesellschaft und Justiz befassen. Auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte ein Projekt zum Thema „Rassismus und Menschenrechte: Stärkung der Strafjustiz“ durchgeführt.

Dennoch besteht hier weiterer Handlungsbedarf: Um vor Gericht Belege liefern zu können, welche die Anwendung dieses Paragraphen ermöglichen, ist zusätzliche Ermittlungsarbeit notwendig und die wiederum braucht Fachwissen und personelle Ressourcen.

Auch seitens der Politik können die Möglichkeiten dieses Gesetzes noch stärker kommuniziert werden.

Wir danken Herrn Staatssekretär Lange für das freundliche und konstruktive Gespräch.