Fördergelder nur für Organisationen/Veranstaltungen, die sich zur freiheitlich-demokratische Grundordnung bekennen

18.02.2020

FDGO-Bestätigung (Freiheitlich-Demokratische Grundordnungs-Bestätigung)

Hiermit bestätigen wir, dass wir
– uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen
und
– nach Kräften eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten und beauftragten Dienstleister aller Art etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.

Der Sinn dessen ist, dass nur denen materielle oder immaterielle Unterstützung zu Teil werden soll, die Teil der freiheitlich-demokratischen Gesellschaftskultur sind und diese mittragen.

 

Sie finden unser Positionspapier zur FDGO-Bestätigung bei öffentlicher Förderung zum Download hier:

PDF: POSITIONSPAPIER FDGO-BESTÄTIGUNG BEI ÖFFENTL. FÖRDERUNG