Pressemitteilung: Amnesty International Deutschland hat eine rote Linie überschritten

Jüdischer Verein fordert Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Amnesty International Deutschland

13.06.2025

13.06.2025 Pressemitteilung

Bei einer Kundgebung von Amnesty International Deutschland in Berlin am 5. Juni 2025 ist ein bekannter PFLP-naher Aktivist im Rahmen der Veranstaltung aufgetreten. Der jüdische Verein WerteInitiative e.V. sieht dies als völlig inakzeptabel an. „Wir sehen hier einen triftigen Grund, die Gemeinnützigkeit von Amnesty International Deutschland infrage zu stellen“, sagt Nelly Eliasberg, Sprecherin der WerteInitiative. „Terrorlegitimation hat in einer Menschenrechtsorganisation, die den Anspruch haben sollte, politisch neutral zu sein, nichts zu suchen.“

Bei einer Protestaktion anlässlich des Berlin-Besuchs des israelischen Außenministers Gideon Sa’ar mit dem Titel „Rote Linie Völkerrecht“, an der verschiedene NGOs zusammen mit Amnesty International Deutschland teilnahmen, trat der als PFLP-nah bekannte Aktivist Ibrahim I. auf. Die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) steht seit 2002 auf der Terrorliste der Europäischen Union. Der besagte Aktivist trat dort zudem gemeinsam mit Katja Müller-Fahlbusch, Referentin für den Nahen Osten bei Amnesty, die wiederholt mit israelfeindlichen Äußerungen aufgefallen war, auf.

Antisemitische und gewaltverherrlichende Symbolik
Auf der Kundgebung wurden darüberhinaus rot bemalte Hände gezeigt – eine bekannte Referenz an den Lynchmord von Ramallah (2000), bei dem zwei israelische Reservisten von einem palästinensischen Mob gelyncht und ihre Leichen öffentlich geschändet wurden. Zudem kam es zu von israelfeindlichen Demonstrationen bekannten „Intifada“-Rufen, die im Kontext unmissverständlich als Aufruf zur Gewalt gegen Jüdinnen und Juden zu verstehen sind.
„Wenn eine Organisation wie Amnesty International Deutschland einer Figur mit Nähe zur PFLP eine Bühne bietet und dadurch Terrorverherrlichung duldet, überschreitet sie nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Grenzen“, so Eliasberg. „Amnesty International Deutschland hat damit eine rote Linie überschritten. Ein Verein, der auf seinen Veranstaltungen terrorlegitimierende und antisemitische Symboliken zulässt, darf nicht weiterhin steuerlich begünstigt werden. Diese Duldung von und Nähe zu extremistischen und antisemitischen Kräften ist unseres Rechtstaats unwürdig. Wir fordern daher die Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Amnesty International Deutschland.“

Rechtslage: Keine Gemeinnützigkeit bei Terrornähe
Laut § 52 Abgabenordnung (AO) sind Organisationen nur dann gemeinnützig, wenn sie der Allgemeinheit „in selbstloser Weise“ dienen und nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Die Duldung von Aufrufen zur Gewalt und der Auftritt eines PFLP-nahen Aktivisten stehen im klaren Widerspruch dazu. „Mit der Einladung von PFLP-nahen Aktivisten und der Duldung von Terrorverherrlichung hat Amnesty International  Deutschland den Bereich der Meinungsfreiheit und des Einsatzes für universelle Menschenrechte verlassen und bewegt sich im Umfeld von antisemitischen und demokratiefeindlichen Strukturen. Wir dürfen nicht zulassen, dass einst angesehene Organisationen wie Amnesty von antisemitischem Aktivismus gekapert werden und damit zur Normalisierung von Israel- und Judenhass beitragen.“

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