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Leadership Programm – jüdisch-politisches Engagement in Deutschland

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Einführungssatz

Beschreibung

XX.-XX.XX. 2024 in Berlin
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Unkategorisiert

A COMMON CAUSE

10.-12. November 2024 in Berlin

Die WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen e. V. veranstaltet ein Leadership Seminar in die Bundeshauptstadt für bereits politisch Engagierte sowie Journalistinnen und Journalisten, die sich nachhaltig für Demokratiebildung interessieren und dabei einen Fokus auf jüdisches Leben und jüdische Themen legen möchten. Das mehrtägige Programm führt mitten ins politische Berlin. Die Teilnehmenden erhalten dabei im Rahmen persönlicher Treffen und Gesprächen im Bundestag, bei der Bundesregierung und jüdischen Organisationen sowie gesellschaftsrelevanten Akteuren einen direkten Einblick in das breite Spektrum von Themen rund um das jüdische Leben. Ziel ist es, die Teilnehmenden durch informative Gesprächsformate und wechselseitigen Dialog in ihrem eigenen politischen Engagement oder journalistischem Hintergrundwissen und Wirken zu stärken und ein tieferes Verständnis jüdisch-deutscher Querschnittsthemen und Strukturen zu fördern.

Bewerbungsschluss: 13.10.2024

Warum teilnehmen?

Lerne die politischen und gesellschaftlichen Strukturen rund um das jüdische Leben in Deutschland kennen. Blicke auf die größeren Zusammenhänge, denn was jüdische Bürgerinnen und Bürger beschäftigt, sind keine exklusiven Minderheitenthemen. Aus Erfahrung im Umgang mit antidemokratischen Kräften wissen wir, wie sich die Ablehnung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung – der Basis unseres friedlichen Zusammenlebens – meist auch in der Feindschaft gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrückt. Jüdisch-deutsche Themen sind damit ein Grundpfeiler einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Die Teilnehmenden des Leadership Seminars bekommen Input aus erster Hand und werden feststellen: Es ist nur ein kurzer Schritt zu den gesamtgesellschaftlich-demokratisch wesentlichen Grundfragen. Diverse Gesprächsrunden werden Gelegenheit bieten, ein Netzwerk für Austausch und Information der Teilnehmenden untereinander, mit uns und anderen Gesprächspartnern zu bilden. Die Auseinandersetzung mit den geteilten Erfahrungen im Sinne eines gelebten demokratischen Pluralismus ist dabei ein Leitmotiv.

Wer?

Das politische Leadership Seminar richtet sich speziell an zwei Zielgruppen:
1. In Deutschland lebende und bereits politisch engagierte Personen über 18 Jahre. Wir möchten damit Interessierten außerhalb des jüdischen Umfelds die Gelegenheit geben, sich für die Relevanz jüdischer Themen zu sensibilisieren und ihnen in einem vielseitigen und intensiven Programm persönliche Begegnungsmöglichkeiten mit dem aktuellen politischen Engagement von und für Juden bieten. Willkommen sind ausdrücklich auch Personen, die noch am Anfang ihrer politischen Laufbahn stehen. Sie sollten aber mindestens für eine Funktion/Amt/Aufgabe innerhalb politischer Strukturen gewählt worden sein und erste einschlägige Erfahrungen in der Politik gesammelt haben.

2. Darüber hinaus laden wir auch Personen aus dem journalistischen Bereich mit abgeschlossenem Volontariat und ersten Publikationsnachweisen zur Teilnahme ein.

Wie?

Sende uns Deinen Lebenslauf und ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) sowie relevante Nachweise Deiner politischen oder journalistischen Tätigkeit an: kontakt@werteinitiative.de

Stelle im Schreiben bitte auch Deinen Bezug zu den obigen Inhalten (unter „Wer?“) dar. Da die Teilnehmendenzahl begrenzt ist, bitten wir um eine zeitnahe Anmeldung. Der Einsendeschluss der Bewerbung ist der 13.10.2024. Rückfragen beantworten wir gerne jederzeit per o.g. E-Mail. Sowohl die Bestätigung der Teilnahme als auch die Absagen werden bis zum 04.11.2024 versandt. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

Was?

Geplant ist ein abwechslungsreiches und anspruchsvolles 3-Tages-Programm. Durch eine Mischung aus Gesprächsrunden mit wichtigen Organisationen, Besuchen bei Bundestagsfraktionen und Diskussionsrunden wird eine spannende, inhaltlich bereichernde und interaktive Erfahrung geboten. Für das leibliche Wohl ist durch vielfältige Verpflegung gesorgt. Ferner wird es ausreichend Zeit für Austausch und Networking untereinander geben. Die Übernachtungen erfolgen in einem zentral gelegenen Hotel. Die Kosten für die Anreise, Übernachtungen, Mahlzeiten, den Transport zu den Veranstaltungsorten sowie die Veranstaltungen selbst werden vom Veranstalter übernommen. Es gelten Erstattungsgrenzen gemäß Bundesreisekostengesetz.

10.-12.11.2024 in Berlin
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Vorläufige Programmplanung

 

Sonntag

Mittag ·        Begrüßung, Impulsgespräch und Kennenlernen

·        Vorstellung der Arbeit der WerteInitiative e. V.

Nachmittag ·        Besuch des Zentralrats der Juden in Deutschland (ZDJ)

·        Besuch des American Jewish Committee Berlin (AJC Germany)

Abend ·        Abendessen und Raum für Vernetzung
 

Montag

Vormittag ·        Treffen im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus
Nachmittag ·        Besuch des Deutschen Bundestages, Gespräche mit den für jüdische Themen zuständigen Mitgliedern verschiedener Fraktionen (SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP)
Abend ·        Abendveranstaltung: Paneldiskussion zu aktuellem politischem Thema oder jüdisches Kulturevent
 

Dienstag

Vormittag ·        Treffen mit VertreterInnen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)

·        Gespräche mit RabbinerInnen aus orthodoxen und liberalen jüdischen Gemeinden

Nachmittag ·        Treffen mit Vertretung der israelischen Botschaft

·        Reflexionsrunde und Abschied

Aktivitäten

Pressemitteilung: Jüdischer Verein im „Bündnis gegen ​antisemitischen Terror“ ​verurteilt sog. “Palästina-​Kongress“

Wir als jüdischer Verein sind Teil eines überparteilichen Bündnisses aus Politik und Zivilgesellschaft: Berlin darf nicht zum Zentrum von Terrorverherrlichung werden!

Das überparteiliche „Bündnis gegen antisemitischen Terror“ ruft zum Protest gegen den sogenannten „Palästina-Kongress“ auf, der vom 12. bis 14. April in Berlin stattfinden soll. Befürchtet werden, wie schon in der Vergangenheit durch Beteiligte geschehen: Terrorverherrlichung, Forderungen nach der Vernichtung Israels, Kooperationen mit Personen terroristischer Organisationen und eine weitere Radikalisierung des Antisemitismus.

Wir unterstützen zusammen mit vielen weiteren unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen aus Politik und ​Zivilgesellschaft den nachstehenden Protest und Aufruf der Grünen Jugend, der Jungen Liberalen, der Jusos, der Jungen Union, der Jüdischen Studierendenunion und des Jungen Forums der Deutsch-Israelischen Gesellschaft:

10.04.2024 Aufruf

Gegen Terrorverharmlosung und antisemitische Hetze in Berlin!

Am 7. Oktober ermordeten Terroristen der Hamas in Israel 1200 Menschen und ​verschleppten über 250 als Geiseln in den Gaza-Streifen. Seit dem 7. Oktober ist ​die Anzahl antisemitischer Vorfälle laut dem Bundesverband der Recherche- und ​Informationsstellen RIAS auf fast 30 pro Tag gestiegen. Die Dunkelziffer dürfte ​deutlich höher sein. Noch immer hält die Hamas etwa 130 Menschen in ihren ​Terrortunneln gefangen und noch immer prägt Antisemitismus die Lebensrealität ​von Jüdinnen und Juden in Deutschland.

Währenddessen soll in Berlin vom 12. bis 14. April mit dem „Palästina-Kongress“ eine Veranstaltung stattfinden, von der die Verbreitung antisemitischen Hasses und die Verharmlosung des Hamas-Terrors am 7. Oktober 2023 zu erwarten ist. Bundesweit wird zu dem „Kongress“ mobilisiert. Es beteiligen sich Gruppen und Personen, die gegen die Existenz Israels agitieren, das Massaker des 7. Oktobers als legitimen Widerstandsakt oder die Hamas als Guerillagruppe und Freiheitskämpfer bezeichnen und sich gegen eine friedliche Koexistenz aussprechen. Zusätzlich ist zu erwarten, dass es zu einer Vernetzung israelfeindlicher Strukturen und Personen kommen wird, die der Hamas oder PFLP nahestehen oder deren Aktionen befürworten.

Ziel des „Kongresses“ ist es nicht, Raum für kritische Debatten über die Lage im Nahen Osten zu eröffnen, sondern Terrorunterstützung und blanken Hass gegen Israel zu propagieren. Es geht den Veranstaltern auch nicht darum, über Möglichkeiten des friedlichen Zusammenlebens im Nahen Osten vor dem Hintergrund des Krieges in Gaza zu sprechen. Vielmehr wollen sie antisemitischen Terror legitimieren und weitere israelfeindliche Radikalisierung vorantreiben.

Antisemitische Hetze darf nicht unwidersprochen bleiben. Unabhängig von sich bereits in der Prüfung befindlichen Maßnahmen, fordern wir die Bundespolitik und die Stadt Berlin sowie die breite Zivilgesellschaft auf, im Sinne von „Nie wieder ist jetzt!“ gegen den Antisemitismus und die Terrorverherrlichung, die von dem „Kongress“ auszugehen drohen, laut zu werden. Die Personen und Organisationen hinter der Veranstaltung dürfen keine Legitimierung erfahren. Wer für friedliche Koexistenz im Nahen Osten eintritt, muss sich gegen diesen „Kongress“ stellen, dessen Veranstalter sich das Gegenteil – die Vernichtung Israels – wünschen.

Gruene Jugend, Junge Liberale, Jusos, Junge Union, Jüdische Studierendenunion, Junges Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft

Weitere Informationen auch unter www.gegen-terror.org.

Unterstützende Organisationen

AJC Berlin Ramer Institute

Amadeu Antonio Stiftung

B´nai B´rith Berlin – Raoul Wallenberg Loge

Bundesverband Jüdischer Mediziner e.V.

Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.

Deutsch-Israelische Gesellschaft Berlin und Brandenburg e.V.

Internationales Institut für Bildung, Sozial- und Antisemitismusforschung (IIBSA)

Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA)

»Jehi ‚Or« Jüdisches Bildungswerk für Demokratie – gegen Antisemitismus (JBDA) gUG

Keshet Deutschland e.V.

Kurdische Gemeinde Deutschland e.V.

Raúl Wallenberg Loge – B’nai B’rith Berlin

Scholars for Peace in the Middle East

Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland

Tikvah Institut gUG

WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen e.V.

WIZO Deutschland e.V.

World Jewish Congress

Zentralrat der Juden in Deutschland

 

Unterstützende Personen

Alexander Throm, MdB, Innenpolitischer Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion

Bijan Djir-Sarai, MdB, Generalsekretär der FDP

Carina Conrad, MdB, FDP

Christian Dürr, MdB, Vorsitzender FDP-Bundestagsfraktion

Christine Aschenberg-Dugnus, MdB, FDP

Christoph Meyer, MdB, FDP

Dirk Wiese, MdB, Sprecher des Seeheimer Kreises in der SPD-Bundestagsfraktion

Dotschy Reinhardt, Vorsitzende Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e.V.

Dr. Klaus Lederer, MdA, Die Linke

Elke Breitenbach, MdA, Die Linke

Güner Yasemin Balci, Integrationsbeauftragte Bezirk Berlin/Neukölln

Eren Güvercin, Alhambra Gesellschaft

Gyde Jensen, MdB, FDP

Jamila Schäfer, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Johannes Vogel, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion

Juergen Hardt, MdB, CDU

Kerstin Griese, MdB, SPD

Kevin Kühnert, Generalsekretär der SPD

Kirsten Kappert-Gonther, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Leon Eckert, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Lisa Badum, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Lukas Köhler, MdB, FDP

Mathias Stein, MdB, SPD

Marcel Emmerich, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Marcus Faber, MdB, FDP

Marlene Schönberger, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann, MdB, FDP

Max Lucks, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister von Neukölln

Michael Georg Link, MdB, FDP

Michael Thews, MDB, SPD

Michael Roth, MdB, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses

Michelle Müntefering, MdB, SPD

Philip Krämer, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Pfarrerin Marion Gardei, EKBO

Reinhard Naumann (MdA/SPD), Bezirksbürgermeister a.D.

Renata Alt, MdB, FDP

Sandra Weeser, MdB, FDP

Sebastian Hartmann, MdB, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Sebastian Roloff, MdB, SPD

Stephan Thomae, MdB, FDP

Torsten Herbst, MdB, FDP

Wolfgang Kubicki, MdB, FDP

Aktivitäten WI-Talk Video

WI-Talk: Benannt ist nur halb gebannt. Mit der IHRA-Definition in Recht und Politik gegen Antisemitismus

Gerade in Zeiten steigender antisemitischer Vorfälle ist eine fundierte Grundlage zur Erkennung der verschiedenen Formen von Judenhass unverzichtbar. In Deutschland und darüber hinaus ist dafür die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance offiziell etabliert.

Als demokratische Gesellschaft haben wir die klare Verantwortung, Menschenfeindlichkeit und Ungleichheit auch mit praktischen Maßnahmen entgegen zu wirken. Worin hierbei die Stärke der IHRA-Definition liegt, wie sich ihre Erkenntnisse in die politische Praxis übertragen lassen und was die Aufgaben des Staates und der Zivilgesellschaft sind – über diese und andere Fragen haben wir mit dem Antisemitismusforscher und Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus, Prof. Dr. Samuel Salzborn, gesprochen.

Moderation: Anna Staroselski, Sprecherin WerteInitiative e. V.

Aktivitäten

Offener Brief an Präsidentin der Humboldt-Universität zur Reformierung des Berliner Hochschulgesetzes

18.03.2024

Nachfolgendes Schreiben haben wir heute an die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. Julia von Blumenthal, gesendet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin Prof. von Blumenthal,

die Eskalation antisemitischer Proteste und Störaktionen an deutschen Universitäten schufen ein Klima antisemitischer Gewalt, das nun zu einem gewalttätigen Übergriff eines FU-Studenten auf seinen jüdischen Kommilitonen führte. Die einzig richtige Antwort auf diese Gewalt ist die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die die Universitäten wieder zu Orten der Wissenschaft und des Diskurses macht und Gewalt präventiv ausschließt.

Im Zuge dessen soll nun das Berliner Hochschulgesetz reformiert und die Möglichkeit der Exmatrikulation von Gewalttätern geschaffen werden. Wir möchten Ihnen für Ihre klare Haltung und Befürwortung dieser gesetzlichen Reform danken und Sie in ihrer Position bestärken.

Der Referent_innenrat (RefRat) der Humboldt-Universität zu Berlin äußerte Ende Februar Kritik am Reformvorhaben und sprach von der Sorge um politische Repression.

„Durch Exmatrikulation können BAföG und Wohnsituation im Studierendenwohnheim wegbrechen. Für Studierende, deren Aufenthaltsstatus an ihrem Studierendenstatus hängt, kann eine Zwangsexmatrikulation das Wegbrechen jeglicher Existenzgrundlage bis hin zur Abschiebung bedeuten[1], heißt es in der Stellungnahme des RefRats.

Es ist nur schwer nachzuvollziehen, wie ein Gremium, das Beauftragtenstellen für Betroffene von Gewalt an der Universität fordert, sich gleichzeitig für den Schutz von Tätern, statt von Opfern stark macht. Zur Erinnerung: das Ordnungsrecht, das bis 2021 in Berlin auf Basis des Hochschulrahmengesetzes gegolten hat, regelte den Umgang mit Studierenden, die durch die Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zur Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Betrieb einer Hochschuleinrichtung, die Tätigkeit eines Hochschulorgans, die Durchführung einer Hochschulveranstaltung oder in sonstiger Weise den Studienbetrieb beeinträchtigen, verhindern oder zu verhindern versuchten.[2]

Dass ein entsprechend gewaltbereites Verhalten nicht geduldet werden darf, sollte selbstverständlich und indiskutabel sein. Opfern dieser Gewalt darf nicht zugemutet werden, unter Umständen mit ihrem Angreifer weiter im Seminar sitzen zu müssen oder am Universitätscampus weiter dieser Bedrohung ausgesetzt zu sein. Die

Wiedereinführung des Ordnungsrechts mit der Ergänzung einer möglichen Exmatrikulation von Gewalttätern ist daher nur folgerichtig.

Während der RefRat behauptet, dies sei keine wirksame Lösung im Umgang mit Antisemitismus, möchten wir betonen, dass mit dieser Maßnahme allen Opfern verbaler und physischer Gewalt – ob queer, PoC, muslimisch, jüdisch oder von mehrfacher Diskriminierung betroffen – Schutz geboten werden kann. Der in diesem Zusammenhang vom RefRat vorgetragene Vorwurf, der Schutz marginalisierter Gruppen würde für rechte Politik vorgeschoben werden, „um autoritäre Maßnahmen durchzudrücken, während ansonsten viel Stimmung gemacht wird und sich wenig um die Anliegen von Betroffenen gekümmert wird“[3], ist daher eine populistische Nebelkerze, von der man sich nicht beirren lassen darf.

Da der RefRat Unsicherheiten bei der Definition von Antisemitismus aufzeigt, möchten wir Sie gerne an die 2019 von der HRK verabschiedete Resolution gegen Antisemitismus an den Universitäten erinnern, die sich zur IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus bekennt.[4] Für die Humboldt-Universität, wie auch für weitere Universitäten und Hochschulen sollte damit klar definiert sein, wo die Grenze der Meinungsfreiheit verläuft und wo Antisemitismus beginnt.

Wir danken Ihnen für Ihre klare Haltung gegen menschenverachtendes Gedankengut an der HU und die Verurteilung von Antisemitismus.

Wir weisen höflich darauf hin, dass wir diesen Brief und Ihre Antwort – wenn Sie es uns nicht anders auferlegen – öffentlich kommunizieren werden. Persönliche Kontaktdaten und Unterschriften würden dabei unkenntlich gemacht.

Für ein Gespräch oder Rückfragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Elio Adler
Vorsitzender

 

[1] https://www.refrat.de/article/PMOrdnungrecht.html.

[2] § 28 HRG a.F. (BGBl I 1987, 1178 vom 23.04.1987).

[3] https://www.refrat.de/article/PMOrdnungrecht.html.

[4] https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/kein-platz-fuer-antisemitismus/.

27.03.2024

Frau Präsidentin von Blumenthal hat heute auf unseren Offenen Brief geantwortet. Ihre Antwort lesen Sie hier.

Antwort auf den offenen Brief von Werteinitiative e.V. jüdisch-deutsche Positionen vom 18.03.2024

 

Sehr geehrter Herr Adler,

hiermit möchte ich auf Ihren offenen Brief antworten. Uns eint die große Sorge angesichts des erstarkenden Antisemitismus in Deutschland. Daher freue ich mich über Ihre positive Würdigung meiner Position. Zugleich möchte ich doch einige Punkte klarstellen.

Sie schreiben korrekterweise, dass ich die Wiedereinführung eines Ordnungsrechts in das Berliner Hochschulgesetz befürworte. Damit wird den Hochschulen die Entsprechung zum Arbeitsrecht und zum Disziplinarrecht auch wieder für die große Gruppe der Studierenden gegeben. Der Vergleich zum Arbeitsrecht für die Angestellten und zum Disziplinarrecht für die Beamten zeigt zugleich, dass die Erwartungen, die aktuell mit dem Ordnungsrecht verbunden sind, meines Erachtens weit über die künftige Wirkung und Relevanz hinausgehen. Die Anwendung des Ordnungsrechts ist strikt an das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden und verlangt von den Hochschulen eine sorgfältige Ermittlung des jeweiligen Sachverhalts. Exmatrikulationen werden daher nur in besonders gravierenden Einzelfällen erfolgen, auch mildere Sanktionen werden nur dann verhängt werden, wenn die Sachlage klar ermittelbar und eine Sanktion überhaupt gerechtfertigt ist.

Vor diesem Hintergrund kann ich auch die Besorgnisse der verfassten Studierendenschaft durchaus nachvollziehen. Es wird für die Hochschulen sehr anspruchsvoll sein, den Ordnungsausschuss so zusammenzusetzen, dass er seine Aufgabe rechtlich korrekt und unter Wahrung der rechtsstaatlichen Standards wahrnehmen kann. Die Tatbestände, auf die Sanktionen gestützt werden können, müssen hinreichend konkret beschrieben sein, um einen Missbrauch des Ordnungsrechts zu vermeiden.

Gleichwohl spreche ich mich für die Wiedereinführung des Ordnungsrechts aus. Auch das Disziplinarrecht für Beamte kommt in Form der schärfsten Sanktion, der Entfernung aus dem Dienst, nur äußerst selten zur Anwendung und wird dann stets gerichtlich überprüft. Ähnlich ist es auch im Arbeitsrecht. Verhaltensbedingte Kündigungen sind ein seltener Ausnahmefall und stehen einer gerichtlichen Überprüfung offen. Gleichwohl ist es notwendig, diese Instrumente für gravierende Extremfälle zur Verfügung zu haben.

Mit gewisser Sorge nehme ich wahr, dass dem Ordnungsrecht eine große Wirkung für die Bekämpfung des Antisemitismus zugeschrieben wird. Ich teile diese Erwartung nicht. Antisemitismus ist ein gesellschaftliches Phänomen. Wie die aktuelle Studie1 „Studentisches Meinungsklima zur Gewalteskalation in Israel und Gaza und Antisemitismus an deutschen Hochschulen“ von Thomas Hinz, Anna Marczuk und Frank Multurs zeigt, ist Antisemitismus an Hochschulen nicht stärker verankert als in der gesamten Gesellschaft. Während der allgemeine Antisemitismus an Hochschulen sogar deutlich geringer verbreitet ist (8% im Vergleich zu 18%), ist der israelbezogene Antisemitismus in ähnlichem Ausmaß wie in der Gesellschaft zu beobachten (jeweils 8 % verfestigt und 12 bzw. 9 % tendenziell, S. 23). Bei der Nennung der Räume, in denen Antisemitismus erfahren wird, stehen die Hochschulen mit 11% weit hinter Internet, Medien und dem politischen Raum (S. 20). Gleichwohl kommt den Hochschulen eine wichtige Aufgabe in der Bekämpfung des Antisemitismus zu, denn die Studie zeigt auch, dass fast 30% der jüdischen Studierenden selbst Diskriminierung erlebt haben (S. 30). Diese geht ganz überwiegend von Mitstudierenden aus. Dieses Ergebnis ist eine Mahnung für uns als Universität und Anlass für sehr konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der jüdischen Studierenden und aller Studierenden, die Diskriminierung erfahren.

Universitäten stellen sich umfassend der Aufgabe, Antisemitismus zu bekämpfen. Sie tun dies zunehmend durch die Benennung von Beauftragten gegen Antisemitismus, die die etablierten Strukturen und Verfahren gegen alle Formen von Diskriminierung ergänzen. Universitäten leisten Aufklärungsarbeit für die gesamte Gesellschaft, indem sie Forschung und Lehre zu jüdischer Geschichte, zu jüdischer Kultur und jüdischem Denken bieten. Sie engagieren sich in Forschung und Lehre zur Geschichte des Staates Israel sowie zum Nahostkonflikt. In Forschung und Lehre halten sie die Erinnerung an die Shoah wach und leisten Prävention durch Forschung und Lehre zu Formen des Antisemitismus in Geschichte und Gegenwart. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass die ganze Bandbreite der Aufgabe, Antisemitismus zu bekämpfen, in der öffentlichen Debatte sichtbar bleibt.
Zugleich sind Universitäten Räume der Debatte und der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Dabei stehen wir Universitäten immer wieder vor der anspruchsvollen Aufgabe, der Wissenschaftsfreiheit Raum zu bieten, ohne fundamentale Werte in Frage zu stellen. Dabei können Definitionen helfen, sie bleiben aber stets selbst Gegenstand der Kontroverse und der weiteren wissenschaftlichen Erörterung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Julia von Blumenthal

360° Aktivitäten Veranstaltungen

Diskussionsreihe 360°: „Sexualisierte Gewalt der Hamas am 7. Oktober“

Die WerteInitiative e.V. setzt ihre Reihe „360° – Sicherung jüdischen Lebens der freiheitlichen Demokratie in Deutschland“ fort.

Anlässlich des Weltfrauentags am 8. März boten die WerteInitiative e.V., die Axel Springer Freedom Foundation, Frauen für Freiheit e. V. und das American Jewish Committee – Berlin israelischen Frauen eine Plattform in der Bundeshauptstadt, um ihre Stimmen auch hier hörbar machen.

Viele für Feminismus und Gleichberechtigung engagierte Personen und Organisationen schwiegen bedauerlicherweise zum Massaker der radikal-islamischen Hamas am 7. Oktober, trotz der systematischen sexualisierten Gewalt der Terroristen. Und dies, obwohl insbesondere Frauenorganisationen für geschlechtsspezifische Gewalt als Kriegswaffe sensibilisiert sind. Das Schweigen vieler (internationaler) Frauenorganisationen, allen voran der UN Women, die nach dem Hamas-Massaker über 50 Tage brauchte, um sich zu einem halbherzigen Statement durchzuringen, vermittelte den Eindruck der Entsolidarisierung gegenüber jüdischen Frauen, Israel und der jüdischen Gemeinschaft, die Opfer des größten Pogroms seit der Shoah wurden. Im Extrem der antisemitischen und frauenverachtenden Entsolidarisierung haben Organisationen, die sich selbst als progressiv verstehen, die Verbrechen der Hamas sogar als Widerstand gefeiert, geleugnet und den Überlebenden nicht geglaubt – schlicht und einfach, weil sie Jüdinnen und Juden sind.

Für Betroffene ist, neben rechtlichen Schritten zur Ahndung der frauenverachtenden Dimension der Kriegsführung, auch Frauensolidarität in unterschiedlichen Formen und Foren eine wichtige Antwort auf die schrecklichen misogynen Verbrechen. Betroffene sexualisierter Gewalt müssen die Möglichkeit bekommen, Gehör für ihre Erfahrungen zu finden und in ihrer Würde bestätigt zu werden.

Zu Beginn unserer Veranstaltung sprachen wir daher mit Chen Malka, einer Überlebenden des Nova-Festivals. Im Anschluss fand zur Einordnung der Folgen der sexualisierten Gewalt durch die Terroristen und zu deren politischen Auswirkungen ein Gespräch mit folgenden Gästen statt:

  • Rebecca Schönenbach (Frauen für Freiheit e. V.)
  • Miki Roitman (Juristin, Frauenrechtsaktivistin in Israel)
  • Yael Sherer (israelische Aktivistin, Expertin für Gesundheitswesen mit Schwerpunkt sexueller Gewalt)
  • Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan (Experte für transkulturelle Psychosomatik)

Moderation: Rixa Fürsen (Redakteurin, WELT-TV)

Aktivitäten

Zum Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine

Am 24. Februar 2022 begann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Bereits zwei Jahre hält der Kriegszustand in der Ukraine an. Zwei Jahre, in denen die ukrainische Zivilbevölkerung schweres Leid erfahren musste, und in denen schreckliche Kriegsverbrechen begangen wurden. Ein Ende der andauernden Aggression ist bis heute nicht in Sicht. Wir stehen weiterhin klar an der Seite der Ukraine und ihrer Verteidigung des Rechts ihrer StaatsbürgerInnen auf ein Leben in Frieden und Freiheit. Auch viele Jüdinnen und Juden in Deutschland sind von der Situation betroffen und fürchten eine weitere Eskalation. 45% Prozent der Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft hierzulande haben ihre Wurzeln in der Ukraine. Russlands Angriff war und ist darüber hinaus mehr als die völkerrechtswidrige Invasion eines friedlichen Nachbarstaates. Er ist zugleich ein direkter Angriff auf die internationale Ordnung und unsere  Werte des Zusammenlebens, auf die Demokratie, Freiheit und Selbstbestimmung. Aus diesem Grund ist es wichtig und richtig, dass der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche der Ukraine weitere Hilfe zugesagt hat.

Aktivitäten

Gespräch mit Rechtsanwalt Nathan Gelbart zum Umgang der Freien Universität Berlin mit antisemitischer Gewalt

WerteInitiative: Sehr geehrter Herr Gelbart, die Hochschulleitung der FU sieht nach dem antisemitischen Übergriff eines FU-Studenten auf einen jüdischen Kommilitonen ein dreimonatiges Hausverbot als Maximalmaßnahme vor. Grund soll das Berliner Hochschulgesetz sein, das keine Exmatrikulation zuließe. Sehen Sie das auch so?

Nathan Gelbart: Es mag zutreffen, dass das Berliner Hochschulgesetz (Berliner HG) keine explizite Grundlage mit konkreten Fallbeispielen für verletzte Verhaltensnormen für die Exmatrikulation von Studenten vorsieht.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Exmatrikulation generell unzulässig ist; diese Behauptung ist unwahr. Denn Studierende sind z.B. zwingend nach § 15 Berliner HG zu exmatrikulieren, wenn sie

  1. das Studium in keinem Studiengang fortführen dürfen,
  2. Gebühren und Beiträge, einschließlich der Sozialbeiträge zum Studierendenwerk, des Beitrags für die Studierendenschaft und, soweit eine entsprechende Vereinbarung besteht, des Beitrags für ein Semester-Ticket, trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nicht gezahlt haben,
  3. die Abschlussprüfung bestanden oder die in dem gewählten Studiengang vorgeschriebenen Leistungsnachweise oder eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben, sofern sie nicht innerhalb von zwei Monaten die Notwendigkeit der Immatrikulation für die Erreichung eines weiteren Studienziels nachweisen; Entsprechendes gilt für den Fall eines beendeten Promotionsvorhabens.

WerteInitiative: Das heißt es gibt keine rechtliche Handhabe einen Studenten, der einen anderen krankenhausreif prügelt zu exmatrikulieren?

Nathan Gelbart: § 16 Berliner HG sieht lediglich vor, dass bei „Störungen des geordneten Hochschulbetriebes durch Studierende“ Maßnahmen für maximal drei Monate getroffen werden können. Bietet das Gesetz keine explizite Möglichkeit, Studenten verhaltensbedingt zu exmatrikulieren, bedeutet das noch lange nicht, dass Studenten nach allgemeinen Grundsätzen und aus besonders wichtigem Grund, also aus außerordentlichen Exmatrikulationsgründen bei Unzumutbarkeit des Verbleibes eines Gewalttäters an einer Universität nicht dennoch exmatrikuliert werden können. Denn die schwere, vorsätzliche und vollkommen unprovozierte Körperverletzung eines Kommilitonen aus evident antisemitischen Beweggründen geht nachhaltig über eine Störung des geordneten Hochschulbetriebes hinaus. Die Gewalttat zu Lasten von Lahav Shapira verletzt den Grundkonsens eines friedlichen, akademischen Miteinanders von Studenten verschiedener Ethnien, Religionen und Nationalitäten. Also genau die Essenz dessen, worauf unsere universitäre Kultur und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung basiert. Damit wirbt die FU zu Recht.

Die FU ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, also eine staatliche Einrichtung, welche nach Art. 20 (3) Grundgesetz (GG) Recht und Gesetz verpflichtet ist. Eine staatliche Universität hat mehrere, auch verfassungsrechtliche Grundsätze und Aufträge zu verwirklichen. Zum einen den konkret universitätsbezogenen Bildungsauftrag nach § 4 Berliner HG, sowie ferner nach Art. 14 Charta Grundrechte der EU. Damit hat die FU allen Studenten die Teilnahme an universitärer Ausbildung zu garantieren, und zwar so, dass Leib und Leben von Studenten nicht durch das Verhalten Dritter, insbesondere durch andere Studenten gefährdet sind sowie vor allem nicht deshalb, weil sich Studenten im Rahmen der studentischen Meinungsäußerungsfreiheit politisch betätigen und äußern.

WerteInitiative: Das Berliner Hochschulgesetz reicht an der Stelle also nicht aus, die rechtliche Diskussion müsste Grundrechte, wie etwa das Recht auf körperlicher Unversehrtheit mitberücksichtigen?

Nathan Gelbart: Eine explizite Rechtsgrundlage würde es einer staatlichen Bildungseinrichtung leichter machen, eine Exmatrikulation aufgrund der Begehung schwerwiegender Straftaten durch Studenten zu Lasten von Kommilitonen anzuordnen.  Werden jedoch Leib und Leben von Studenten durch gewalttätige Kommilitonen  massiv gefährdet, so hat die Bildungseinrichtung die geeigneten Maßnahmen zu unternehmen, um die Meinungsfreiheit, aber vor allem Leib und Leben der betroffenen Studenten zu schützen. Die Maßnahmen unterliegen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung, müssen also erforderlich, geeignet und angemessen sein. Die Schutzverpflichtung des Staates muss daher eine Exmatrikulation antisemitischer Gewalttäter auch dann ermöglichen, wenn keine explizite Formulierung hierfür in einem Landesgesetz vorgesehen ist. Gebotenes, staatliches Handeln zum Schutz von Leib und Leben von Studenten ist dem Berliner HG übergeordnet.

Auch, wenn das Berliner HG nicht explizit die Verletzung des Körpers anderer Studenten als Sanktionsgrund vorsieht; denn das Recht, sogar die Pflicht zum Handeln ergibt sich aus anderen, für die FU verbindlichen Rechtsnormen.

Die FU ist als staatliche Einrichtung sowohl  aus Art. 2 (2) GG sowie Art. 8 (1) Berliner Landesverfassung dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit von Studenten und Beschäftigten sowie Besuchern verpflichtet.

WerteInitiative: Bedarf es aus Ihrer Sicht einer rechtlichen Nachschärfung, oder hat die FU-Leitung, sowie auch andere Hochschulen Handlungsmöglichkeiten Konsequenzen, nach einer solch schrecklichen Tat zu ziehen?

Nathan Gelbart:  Es ist nicht eine Frage des Könnens, sondern des Wollens, hinreichend verdächtige Straftäter, die Leib und Leben von Kommilitonen vorsätzlich, zudem aus evident antisemitischen Beweggründen gefährden, vom Universitätsbetrieb nicht nur vorübergehend (vorläufiges Hausverbot), sondern aufgrund der Unzumutbarkeit des Verbleibens an der Einrichtung dauerhaft vom Universitätsbetrieb auszuschließen (Exmatrikulation). Eine Exmatrikulation dürfte in solchen Fällen verhältnismäßig sein und kann im Übrigen vom Betroffenen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüft werden lassen.

Für den hoffentlich bald wieder voll genesenen Lahav Shapira ist es schlichtweg unzumutbar, den Kommilitonen, der ihn dermaßen schwer verletzt hat, weiterhin auf dem Campus über den Weg laufen zu müssen.

Würde die Auffassung der FU und des Berliner Senats zutreffen, dürfte der Tatverdächtige nach Ablauf des Hausverbotes erneut  Studenten halb totprügeln, ohne eine Exmatrikulation befürchten zu müssen Würde dann die FU erneut ein Hausverbot aussprechen ? Die FU hätte aus den oben genannten, allgemeinen Exmatrikulationsgründen auch ohne wortwörtliche Erwähnung im Berliner HG den antisemitischen Gewalttäter exmatrikulieren können und müssen.  Sie hat jedoch im Rahmen ihres Ermessens bedauerlicherweise das mildere, übrigens ebenfalls nicht ausdrücklich im Berliner HG vorgesehene Mittel des befristeten Hausverbotes gewählt. An diese Ermessensentscheidung ist die FU nunmehr gebunden. Weitergehende Schritte dürften leider nicht mehr möglich sein.

WerteInitiative: Vielen Dank für das Gespräch.

Aktivitäten Meinungen

Berliner Hochschulgesetz: Antisemitische Gewalt erfordert Konsequenzen

Ein jüdischer Student der Freien Universität Berlin wird von einem israelfeindlichen Kommilitonen vor einer Bar krankenhausreif geprügelt, weil er Jude ist. Bereits Wochen und Monate zuvor wurde der jüdische Student in den israelfeindlichen Kreisen der Universität diffamiert und zur Zielscheibe von Judenhass gemacht.

Nun verdeutlichen mehrere Brüche im Gesicht die Schwere der körperlichen Gewalt, die vom Täter ausging.
Der Präsident der FU Berlin Günter Ziegler, der bis dato eher durch weniger offensives Handeln aufgefallen ist, lässt nun mögliche Konsequenzen für den gewalttätigen Studenten prüfen.

Die Berliner Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra, die in ihrem Statement zunächst erklärte, dass sie grundsätzlich gegen Exmatrikulationen aus „politischen Gründen“ sei, forderten wir zu einer Klarstellung ihrer Position zu dem antisemitischen Gewaltvorfall auf. In ihrer jüngsten Stellungnahme weist die Wissenschaftssenatorin nun darauf hin, dass eine Exmatrikulation rechtlich nicht möglich sei und ein Hausverbot für den gewalttätigen Studenten verhängt werden solle.
Die vergangene Berliner Regierung reformierte das Hochschulgesetz dahingehend, dass eine Exmatrikulation in solchen Fällen formal nicht möglich ist. Es liegt jedoch in der Verantwortung der aktuellen Regierung und insbesondere der Wissenschaftssenatorin, hier notwendigerweise die rechtlichen Lücken zu schließen.

Allein ein Hausverbot für ein paar Monate auszusprechen, löst das Problem nicht. Denn nachdem die Frist des Hausverbots ausgelaufen ist, wären weitere jüdische Studierende diesem gewalttätigen Studenten ausgesetzt.

Es braucht reale und konkrete Konsequenzen für antisemitische Gewalttäter und Maßnahmen zum Schutz jüdischer Studierender an den Universitäten und Hochschulen.

Ein erster Schritt wäre es, dem Täter bis zur Klärung der Tat Hausverbot zu erteilen und nach Klärung ggf. zu exmatrikulieren. Als zweiter Schritt muss klar sein, dass solche Taten nicht aus dem Nichts in einem luftleeren Raum erfolgen, sondern in einer Atmosphäre entstehen. An der FU Berlin und auch anderorts.

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WI-Talk: Gegen staatlich geförderten Judenhass im Kulturbereich

Nicht erst seit der Documenta15 ist bekannt, dass es massive Probleme mit Antisemitismus im Kunst- und Kulturbetrieb gibt. Vielerorts scheint es sogar ein strukturelles Problem zu sein. Dagegen muss etwas getan werden, das sieht auch der Berliner Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Joe Chialo so. Daher führte er im Dezember 2023 eine Antidiskiminierungsklausel für die Berliner Kulturförderung ein. Diese Initiative traf auf viel Zuspruch, insbesondere in der jüdischen Gemeinschaft.

Aufgrund juristischer Bedenken wurde sie jedoch zunächst ausgesetzt.

In diesem WI-Talk erfahren wir aus erster Hand, wie es um die Antidiskriminierungsklausel steht.

Moderation: Anna Staroselski, Sprecherin WerteInitiative e. V.