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Netiquette der WerteInitiative für Soziale Medien

Herzlich willkommen auf den Social-Media-Angeboten der WerteInitiative e.V.

Über unsere Social-Media-Kanäle berichten wir über unsere Arbeit und Tätigkeiten und äußern uns zu tagesaktuellen Themen.

Uns ist der Dialog mit Ihnen wichtig und genauso wichtig sind uns sachliche Diskussionen.

In diesen wünschen wir uns Rücksicht und Respekt. Wir sind alle daran interessiert, gerade bei gesellschaftspolitischen Themen einen freundlichen und konstruktiven Umgangston zu pflegen und Beleidigungen zu verhindern. Auch im Internet ist ein solcher Umgang miteinander zu pflegen. Im Kontext einer friedfertigen und respektvollen Internet-Kultur haben wir daher Verhaltensbestimmungen für Nutzerinnen und Nutzer auf unseren Plattformen formuliert.

Für einen gemeinsamen und respektvollen Umgangston bitten wir die Nutzerinnen und Nutzer, sich an die folgende Netiquette zu halten und weisen darauf hin, dass ein Verstoß dagegen zu einer Sperre führen kann.

Wenn Sie mit Usern über unsere Social-Media Channels interagieren, dann machen Sie sich bitte immer bewusst, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt. Daher bitten wir Sie, Folgendes nicht zu vergessen:

  • Respekt, Achtung und Rücksichtnahme gegenüber anderen Nutzerinnen und Nutzern
  • Das heißt: Keine rassistischen, antisemitischen, menschenfeindlichen, beleidigenden, bedrohenden, belästigenden oder strafbaren Aussagen und Ausdrücke (Emoticons) oder Inhalte, die dies beinhalten.
  • Kein Spaming: Keine willkürlichen und zusammenhangslosen Äußerungen oder massenhaftes Absenden der gleichen Eingabe
  • Kein Roasting/Flaming: Keine Veröffentlichung von Beleidigungen, Schimpfwörtern oder andere beleidigenden Ausdrücken
  • Aussagen, die an bestimmte Nutzerinnen und Nutzer gerichtet sind, auch so kennzeichnen
  • Kein Trolling: kein absichtliches Stiften von Streitigkeiten, ob online oder persönlich
  • Technische/formale Fragen an den Online-Support der Plattform richten
  • Beachtung von Datenschutz nach der DSGVO
  • Keine Werbung, die kommerziellen Zwecken dient
  • Keine Verwendung von urheberrechtlich und zitatrechtlich geschütztem Inhalt und Material

Chatiquette

Darüber hinaus gelten im Chat (One-to-One; One-to-All) speziell folgende Rahmenbedingungen:

Im Internet ist der höfliche zwischenmenschliche Umgang anders zu bewerten, da Körpersprache und mündlicher Tonfall hier wegfallen und anders kommuniziert werden muss. Daher bitten wir insbesondere in der One-to-One Kommunikation Folgendes zu beachten:

  • Keine (übermäßige) Verwendung von GROSSSCHRIFT oder Fettschrift, oder eine Aneinanderreihung der gleichen Satzzeichen, da dies als (An-)Schreien oder mindestens aggressiver Umgangston interpretiert werden kann.
  • Kein Bedrängen anderer UserInnen, private Kontaktdaten auszutauschen oder mit ihnen zu flirten.
  • Auch wenn jeder mal schlechte Laune hat, gilt, wie im realen, zwischenmenschlichen Umgang, dass man die schlechte Laune nicht an Anderen rauslässt. Dies gilt auch beim Chatten.
  • Keine Verwendung von Schimpfwörtern. Bedenken Sie: z.B. Gewaltaufrufe, rassistische Äußerungen, Volksverhetzung, (verhetzende) Beleidigung und Drogenverherrlichung werden strafrechtlich geahndet.
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„Bandidos MC Federation West Central“ verboten.

Die angeblich im April erfolgte Selbstauflösung des kriminellen Rockervereins „Bandidos MC Federation West Central“ konnte die Sicherheitsbehörden nicht über die fortgesetzten kriminellen Aktivitäten der Bande hinwegtäuschen. Drogenhandel, Körperverletzung, Menschenhandel und (versuchte) Tötungsdelikte gehen auf das Konto der Vereinigung.

Schlagzeilen machen diese „Rocker“ hauptsächlich durch ihre auch mit Waffengewalt ausgetragenen Revierkämpfe gegen andere Banden im Milieu. Selbstjustiz ist ein erklärter Bestandteil der Ideologie und Organisationsstruktur der „Bandidos“. Was mit Ehrenkodizes und pathetischen Formeln beschrieben wird, sind zumeist profane, aber blutige Kämpfe um die Gewinnchancen bei Drogengeschäften, Prostitution und Waffenhandel, die auch Unbeteiligte treffen.

Wo sich Geld, Gewalt und Radikalisierungspotential treffen, wittern rechtsradikale Akteure wenig überraschend Finanzierungs- und Rekrutierungsmöglichkeiten. Kaum verwunderlich also, dass sich in den letzten Jahren vermehrt Einzelpersonen und Gruppen aus neonazistischen Netzwerken in die Rockerszene bewegt haben. Dokumentiert ist dies im Fall „Bandidos“ beispielsweise für Personen aus dem Umfeld des schleswig-holsteinischen Neonazi-Treffs Club 88 nach seiner Auflösung im Jahr 2014 oder auch dem Neonazi und ehemaligen NPD-Kader Peter Borchert. Auch Auftritte von RechtsRock-Gruppen wie der rechtsextremen Hooliganband Kategorie C in Bandidos-Lokalitäten sprechen für eine enge Vernetzung und einen zunehmenden Einflussgewinn rechter Akteure.

Die WerteInitiative begrüßt das Verbot des kriminellen Vereins, dessen Ausrichtung, Struktur und Personal nur als menschenfeindlich und allgemeingefährlich bezeichnet werden kann. Logistik, Vernetzung und Finanzierung solcher Gruppen müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaats verhindert werden.

Die Erkenntnis, dass eine juristische Maßnahme zudem nicht immer das verfolgte Ziel erreicht, sondern gerade gut vernetze Gruppen sich dynamisch um- und neuorganisieren, muss auch im Kampf gegen andere demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen bewusst bleiben.