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Fatales Signal für die deutsch-israelischen Beziehungen

Die verzögerten Waffenlieferungen Deutschlands an Israel sorgen aktuell für erhebliche Irritationen. Dieses Nicht-Handeln seitens der Bundesregierung steht im Widerspruch zu Deutschlands wiederholter Bekräftigung, dass die Sicherheit Israels deutsche Staatsräson sei – ein Grundsatz, der aus der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber dem jüdischen Staat resultiert. Es ist eine Ironie, dass Deutschland zögert, seinen wichtigsten Partner im Nahen Osten mit den notwendigen militärischen Ressourcen zu versorgen, während es die Waffenexporte an weltweit Terrorismus unterstützende Staaten wie Katar erhöht. Dies sendet ein fatales Signal, sowohl nach außen als auch nach innen.

Israel befindet sich in einer äußerst prekären sicherheitspolitischen Lage. Es ist umgeben von Feinden, die seine Existenz seit jeher bedrohen. Zur Wahrheit gehört auch, dass zur Verteidigungsfähigkeit eben auch „Angriffswaffen“ gehören, wenn man der terroristischen Bedrohung durch Hamas und Co. angemessen begegnen möchte. In dieser Situation muss Deutschland als enger Verbündeter auftreten und alles in seiner Macht Stehende tun, um die Verteidigungsfähigkeit des jüdischen Staates sicherzustellen. Die Verzögerungen der Rüstungslieferungen, insbesondere in Zeiten wachsender Bedrohungen, könnten das Vertrauen Israels in Deutschland als verlässlichen Partner nachhaltig schwächen.

Der deutsche Grundsatz der Staatsräson verlangt nicht nur Worte, sondern auch Handlungen. Die Sicherheit Israels ist nicht nur eine moralische Verpflichtung für Deutschland, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der Stabilität im Nahen Osten. Ein starkes Israel ist entscheidend, um Frieden und Sicherheit in der Region zu gewährleisten. Deutschland hat sich stets als Freund Israels positioniert und die Bedeutung der israelischen Sicherheit hervorgehoben. Jetzt ist es an der Zeit, dieses Bekenntnis in die Tat umzusetzen. Die Waffenlieferungen dürfen nicht verzögert, sondern müssen im Gegenteil beschleunigt werden. Israel steht an vorderster Front in einem andauernden Kampf für Freiheit, Demokratie und Sicherheit im Nahen Osten.

Die Bundesregierung muss die engen Beziehungen zu Israel auch auf sicherheitspolitischer Ebene unmissverständlich stärken und sicherstellen, dass Israel jederzeit in der Lage ist, sich gegen Bedrohungen zu verteidigen.

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Haftantrag gegen israelische Regierungsmitglieder

Der Antrag auf Ausstellung eines Haftbefehls gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant ist, um es mit den Worten Joe Bidens zu sagen, empörend. Das Herauspicken Israels und das Anlegen doppelter Standards durch Organisationen der Vereinten Nationen ist hinlänglich bekannt. Offenbar reiht sich nun auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in diese antiisraelische Front ein.

Die implizierte Gleichsetzung der Regierungsvertreter eines sich selbst verteidigenden, demokratischen Staates Israel und der Führungsriege der Terrororganisation Hamas offenbart bereits das tendenziöse Koordinatensystem, welches dem Antrag auf Klageerhebung zu Grunde liegt. Dazu ist keinesfalls geklärt, ob der IStGH überhaupt in diesem Fall zuständig ist. Das Vorgehen des Chefanklägers des IStGH deutet auf eine politische Motivation hin, denn der IStGH ist eigentlich als letzte Instanz vorgesehen, wenn nationale Gerichtsbarkeiten versagen. Israels robustes und unabhängiges Rechtssystem, von vielen hunderttausenden Israelis im letzten Jahr vehement gegen eine Justizreform verteidigt, gibt keinen Anlass zu einer derartigen Vermutung.

Während im Falle von Russlands Krieg gegen die Ukraine mehr als ein Jahr zwischen Beginn der Ermittlungen und der Anklage gegen Wladimir Putin verstrichen ist und es hier um Einzelaspekte der Kriegsführung, nicht den Krieg an sich ging, will man gegenüber den israelischen Regierungsvertretern den weitaus schwerwiegenderen Vorwurf von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ erheben – und das offenbar, so schnell es geht. Dies geschieht, während sich Israel nach dem beispiellosen Massaker der Hamas vom 7.10.2023 nach wie vor verteidigen muss und versucht, die bis dato festgehaltenen Geiseln wieder nach Hause zu bringen.

Nicht zuletzt bemüht sich Israel darum, zivile Opfer so gering wie möglich zu halten­ – das bleibt in der Anklageschrift völlig außen vor. Das Beratergremium, das zum Antrag auf einen Haftbefehl geraten hat, war in dieser Hinsicht völlig einseitig besetzt. So gab es keine Militärexperten, die das israelische Vorgehen im Gazastreifen in ein professionelleres Licht gerückt hätten. Die Verteidigungsmaßnahmen dort sind zwar kompliziert umzusetzen, aber grundsätzlich gerechtfertigt.

Was bleibt ist ein Antrag, der legitime Vertreter eines demokratischen Staates, der sich selbst verteidigt, behandelt, wie die Führung eines Verbrecherregimes. Ähnlich wie im Fall der Anschuldigungen vor dem Internationalen Gerichtshof sind die unverhältnismäßigen Vorwürfe dazu geeignet, den Antisemitismus weltweit und in Deutschland weiter anzustacheln. Die Erfahrung zeigt, dass Juden regelmäßig für angebliche Verfehlungen Israels verantwortlich gemacht werden. Egal, wie das Verfahren nach Prüfung des Antrags weitergeht, für Antisemiten und Israelfeinde dürfte es ein weiterer Beleg sein, dass Israel ein Verbrecherstaat sei – der angerichtete Schaden ist unabsehbar. Deutsche Regierungsvertreter, die sich offiziell zum Kampf gegen Antisemitismus bekennen, dürfen, vor allem auch im Interesse der Sicherheit von Jüdinnen und Juden hierzulande, einer solchen Vorverurteilung keinen Vorschub leisten!

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Berliner Hochschulgesetz: Antisemitische Gewalt erfordert Konsequenzen

Ein jüdischer Student der Freien Universität Berlin wird von einem israelfeindlichen Kommilitonen vor einer Bar krankenhausreif geprügelt, weil er Jude ist. Bereits Wochen und Monate zuvor wurde der jüdische Student in den israelfeindlichen Kreisen der Universität diffamiert und zur Zielscheibe von Judenhass gemacht.

Nun verdeutlichen mehrere Brüche im Gesicht die Schwere der körperlichen Gewalt, die vom Täter ausging.
Der Präsident der FU Berlin Günter Ziegler, der bis dato eher durch weniger offensives Handeln aufgefallen ist, lässt nun mögliche Konsequenzen für den gewalttätigen Studenten prüfen.

Die Berliner Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra, die in ihrem Statement zunächst erklärte, dass sie grundsätzlich gegen Exmatrikulationen aus „politischen Gründen“ sei, forderten wir zu einer Klarstellung ihrer Position zu dem antisemitischen Gewaltvorfall auf. In ihrer jüngsten Stellungnahme weist die Wissenschaftssenatorin nun darauf hin, dass eine Exmatrikulation rechtlich nicht möglich sei und ein Hausverbot für den gewalttätigen Studenten verhängt werden solle.
Die vergangene Berliner Regierung reformierte das Hochschulgesetz dahingehend, dass eine Exmatrikulation in solchen Fällen formal nicht möglich ist. Es liegt jedoch in der Verantwortung der aktuellen Regierung und insbesondere der Wissenschaftssenatorin, hier notwendigerweise die rechtlichen Lücken zu schließen.

Allein ein Hausverbot für ein paar Monate auszusprechen, löst das Problem nicht. Denn nachdem die Frist des Hausverbots ausgelaufen ist, wären weitere jüdische Studierende diesem gewalttätigen Studenten ausgesetzt.

Es braucht reale und konkrete Konsequenzen für antisemitische Gewalttäter und Maßnahmen zum Schutz jüdischer Studierender an den Universitäten und Hochschulen.

Ein erster Schritt wäre es, dem Täter bis zur Klärung der Tat Hausverbot zu erteilen und nach Klärung ggf. zu exmatrikulieren. Als zweiter Schritt muss klar sein, dass solche Taten nicht aus dem Nichts in einem luftleeren Raum erfolgen, sondern in einer Atmosphäre entstehen. An der FU Berlin und auch anderorts.

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Bauern-Proteste: Demokratie muss sich vor Populismus schützen

In den kommenden Tagen werden viele Landwirte den Aufrufen ihrer Verbände folgen, um ihren massiven Protest gegen die avisierten Streichungen der Agrarsubventionen zum Ausdruck zu bringen. Obwohl ein Teil der Streichungen inzwischen bereits durch die Regierung wieder zurückgenommen worden ist, halten die Verbände dennoch an der „Aktionswoche“ fest, um auch noch die Rücknahme der restlichen Streichungen zu bewirken. Dies zu fordern ist in einer Demokratie völlig legitim.

Vor allem in den Sozialen Medien erleben wir, den Versuch einer Unterwanderung oder einer Instrumentalisierung der Bauernproteste durch rechte Akteure: Die einschlägigen Parteien, Mitglieder der Reichsbürgerszene, die Identitäre Bewegung, die sog. neue Rechte sowie auch Netzwerke, die sich bereits in der Corona-Pandemie oder zur Energiekrise lautstark demokratiefeindlich hervorgetan haben, mobilisieren für die Teilnahme an den Protesten. Das ist nicht neu: Schon bei vorherigen Bauernprotesten tauchten bereits unter Rechtsextremen beliebte Parolen, Galgensymbole und die Fahne der Landvolk-Bewegung auf. Laut Medienberichten wurde die Konfrontation zwischen den Bauern und Wirtschaftsminister Habeck durch die an die rechtsextrem eingestufte Partei „Freie Sachsen“ angelehnten „Freie Schleswig-Holsteiner“ organisiert. Zusammenfassend spricht der Jenaer Demokratieforscher Dr. Axel Salheiser gegenüber der ARD davon, dass es sich um völkisch-nationalistische bis rechtsextreme Gruppen handelt, die versuchten, die Proteste für ihre Zwecke zu nutzen.

Wie reagieren die Bauern auf diese Problematik?

Man kennt es: es tut gut, wenn die eigenen Forderungen von anderen Akteuren lautstark mit-proklamiert werden. Erst recht, wenn sie Wirkung zeigen – wie in der bereits erfolgten Rücknahme vieler Subventionsstreichungen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass man dann allzu leicht die wahren Beweggründe einiger  der lautstarken Unterstützer unterschätzt und in die „Populismus-Falle“ tappt: Auf der Suche nach Support folgen Teile der Bauernproteste offenbar Akteuren, die sich für die „kleinen Bürger“, die „einfachen Leute“, die „Normalen“ vermeintlich starkmachen und übersehen dabei, dass es diesen völkischen bis rechtenextremen Akteure nicht nur darum geht die „Ampelregierung“ als Vertreterin von angeblich allem Schlechten „weghaben“ zu wollen, sondern gleich das „ganze System“ der Demokratie.

Der Deutsche Bauernverband erklärte zwar,  rechtsextreme Gruppierungen, Verschwörungstheoretiker und andere Radikale hätten bei ihnen keinen Platz. Gleichzeitig ist bislang kein Veranstalter der Proteste  beherzt gegen rechte Parolen und Symboliken eingeschritten. Symbolträchtig konnte einer der Hauptredner auf der Demonstration des Bauernverbandes am 18. Dezember 2023 in Berlin Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) mit einem rassistischen Spruch belegen, während der Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied danebenstand und nicht einschritt. Die Blockadeaktion gegen Habeck wurde durch den Verband zwar verurteilt, aber es bleibt abzuwarten, mit welchen konkreten Maßnahmen verhindert werden soll, dass an den Demonstrationen Rechtsextremisten teilnehmen und ihre Symbole zeigen sowie den „Volkszorn“ anheizen.

Es wird nicht reichen, im Umfeld der Proteste zu verkünden, dass „man gegen Teilnehmer aus dem rechten Lager“ sei. Entscheidend wird sein, ob und wie wirksam von den Veranstaltern, deren Vertretern (z.B. Ordnern) und von jedem einzelnen Bauern gegen die Kaperung durch rechte Akteure und deren Symbole tatsächlich vorgegangen wird. Ansonsten liefe die Situation Gefahr, als Beispiel von „alle haben es gewusst, aber keiner hat etwas dagegen getan“ zu wirken.

Es wird sich zeigen, ob die Grenze zwischen legitimem Protest und antidemokratischen Umsturzbestrebungen klar gezogen wird oder nicht. Gerade weil die Demokratie die Proteste möglichmacht, dürfen die Proteste nicht die Demokratie beschädigen.

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Ein jüdischer Blick auf den Tag der Deutschen Einheit

Nach der Shoa war es nicht selbstverständlich, dass Juden, die vor dem Nazi-Regime geflohen waren, nach Deutschland zurückkehrten. Ihre Beweggründe waren unterschiedlich, auch insbesondere vor der Fragestellung, ob sie nach Ost- oder Westdeutschland zurückkehrten. Nicht unbedeutend war für Juden, die sich für ein Leben in  der „Sowjetische Besatzungszone“ (SBZ) entschieden hatten, Teil des neuen „antifaschistischen Staates“ zu werden. Nach Kriegsende wurden in der SBZ-Antisemitismus und andere Diskriminierungsformen mit dem westlichen „kapitalistischen Profit- und Welteroberungsbestreben“ verbunden. Im Selbstverständnis der DDR lagen die Wurzeln des neuen, sozialistischen Staates im Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Damit würde eine Nachfolge der deutschen Tätergesellschaft ausgeschlossen sein. Die Aufarbeitung der NS-Zeit wurde beim Aufbau des „antifaschistischen Staats“ auf eine Form der Repräsentation des Widerstands degradiert. Juden wurden zudem als Hauptopfergruppe der Nationalsozialisten infrage gestellt. Eine Aufarbeitung der eigenen Täterschaft fand nur oberflächlich oder gar nicht statt. Gleichwohl ging von der DDR-Führung ein grassierender Antisemitismus aus. Unter anderem zeigte sich das auch durch die enge Kooperation zwischen der DDR und damals ausschließlich auf die Vernichtung Israels ausgerichteter, palästinensischer Terrorgruppen.

Die Vision der zurückgekehrten Juden, einen antifaschistischen Staat mit aufzubauen, stellte sich für Viele als große Enttäuschung, wenn nicht gar gefährlich heraus. Der Mangel an Aufarbeitung der NS-Geschichte in Verbindung mit (linken) antisemitischen Verschwörungsmythen, ist bis heute spürbar.

Der Weg zur Deutschen Einheit war für viele Juden ein hoffnungsvolles Kapitel. Mit der Wiedervereinigung öffneten sich insbesondere für Juden aus der ehemaligen DDR neue Möglichkeiten, sich mit der Welt zu verbinden und die jüdische Identität zu leben.

Im wiedervereinigten Deutschland gilt der Konsens, eine diskriminierungsfreie und hassfreie Gesellschaft zu leben, zu schützen und zu wahren. Es ist daher ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, sich auch für die Sicherung jüdischen Lebens in Deutschland stark zu machen.