Ohne einen gewissen selbstverständlichen Grundkonsens kann eine staatlich verfasste Gesellschaft nicht bestehen. Diese Erkenntnisse hat bereits Tocqueville in seinem Buch „Über die Demokratie in Amerika“ vor bald 200 Jahren entwickelt. Für die AfD bietet der Nationalstaat das geeignete äußere Gefäß zum Erhalt dieses Grundkonsenses gerade in einer globalisierten Welt. Nur der republikanisch organisierte Nationalstaat kann heutzutage Regelungshoheit und Geltunganspruch, durchsetzen und seinen Bürgern zugleich die notwendige Nähe, das Zusammengehörigkeitsgefühl und die demokratische Mitwirkungsmöglichkeit garantieren. Aus diesem Grunde registriert die AfD die diversen Auflösungserscheinungen der Nationalstaaten mit Besorgnis. Supranationalismus und Multikulturalismus stellen ernste Gefahren für Gewaltenteilung, demokratische Partizipation der Bürger und den Rechtsstaat dar.
Der kommunitäre Multikulturalismus (nicht Pluralismus!) und der Ethnopluralismus der „Neuen Rechten“ erweisen sich bei genauer Analyse als Brüder im Geiste. Während ersterer auf kulturelle und folglich rechtliche Besonderheiten innerhalb der Gesellschaft pocht, will der Ethnopluralismus „die Geltung der Menschenrechte auf einen geographisch begrenzten Kulturraum […] beschränken“. (Egon Flaig) Beide Wege lehnt die AfD ab, weil sie dem universellen Anspruch der Aufklärung entgegenstehen.
Der freiwillige Import von radikalen islamistischen (islamofaschitischen) Judenhassern durch die jetzige Bundesregierung ist aus Sicht der AfD am Gefährlichsten für die jüdische Minderheit in Deutschland. Die etablierten Parteien sind für diese extreme und radikale Politik sowie für deren Folgen verantwortlich. Das Vertrauen in die etablierten Parteien, wie es sich in aktuellen Umfragewerten widerzuspiegeln scheint, erstaunt die AfD. Denn diese etablierten Parteien haben sich, was den Radikalismus anbetrifft, nicht nur nicht bewährt, sondern sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, den Radikalismus geradezu gefördert zu haben.
Radikalismus und Extremismus sind selbstverständlich beide abzulehnen. Aktuell mehr Beachtung sollte nach Auffassung der AfD der „Extremismus der Mitte“ finden. Eine Bundeskanzlerin, die, wie dargelegt, den Radikalismus fördert, sich über Recht und Gesetz stellt (Beispiel: Grenzöffnung) erweist sich durch diese Tat als Erfüllungsgehilfin linksextremistischer Blütenträume („No border, no nation!“). Sie exekutiert in ihrem Handeln den bei Hegel und besonders auch bei Carl Schmitt niedergelegten Herrschaftsgedanken, der aber einer Republik unangemessen ist. (C. Schmitt: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“) Bereits bei der sogenannten „Eurorettung“ war Ähnliches zu beobachten, auch wenn es damals in den Begriff „alternativlos“ verpackt wurde. Aber schon diese Form der Alternativlosigkeit ist bereits eine Art von Ausnahmezustand gewesen und ist es noch immer.
Die AfD lehnt diese Form der Herrschaft ab, weil der Souverän ständig und dauerhaft das Staatsvolk ist. Auch aus diesem Grunde möchte die AfD Abstimmungen, wie sie in der Schweiz selbstverständliche Praxis sind und wie sie das Grundgesetz eigentlich vorsieht, auch in Deutschland etabliert sehen.