Aktivitäten

Miniclip-Kampagne: Mazal Tov, Grundgesetz!

Seit 75 Jahren bildet das Grundgesetz die Basis für das Zusammenleben in Deutschland. Als jüdisch-deutscher Verein zeigen wir euch in unserer Reihe, wie untrennbar jüdische Werte mit dem Grundgesetz verbunden sind.

Wir sagen Mazal tov, Grundgesetz!

1. Einleitung

2. Allgemeinheit der Menschenrecht (Art. 1 GG)

Aktivitäten Meinungen

Haftantrag gegen israelische Regierungsmitglieder

Der Antrag auf Ausstellung eines Haftbefehls gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant ist, um es mit den Worten Joe Bidens zu sagen, empörend. Das Herauspicken Israels und das Anlegen doppelter Standards durch Organisationen der Vereinten Nationen ist hinlänglich bekannt. Offenbar reiht sich nun auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in diese antiisraelische Front ein.

Die implizierte Gleichsetzung der Regierungsvertreter eines sich selbst verteidigenden, demokratischen Staates Israel und der Führungsriege der Terrororganisation Hamas offenbart bereits das tendenziöse Koordinatensystem, welches dem Antrag auf Klageerhebung zu Grunde liegt. Dazu ist keinesfalls geklärt, ob der IStGH überhaupt in diesem Fall zuständig ist. Das Vorgehen des Chefanklägers des IStGH deutet auf eine politische Motivation hin, denn der IStGH ist eigentlich als letzte Instanz vorgesehen, wenn nationale Gerichtsbarkeiten versagen. Israels robustes und unabhängiges Rechtssystem, von vielen hunderttausenden Israelis im letzten Jahr vehement gegen eine Justizreform verteidigt, gibt keinen Anlass zu einer derartigen Vermutung.

Während im Falle von Russlands Krieg gegen die Ukraine mehr als ein Jahr zwischen Beginn der Ermittlungen und der Anklage gegen Wladimir Putin verstrichen ist und es hier um Einzelaspekte der Kriegsführung, nicht den Krieg an sich ging, will man gegenüber den israelischen Regierungsvertretern den weitaus schwerwiegenderen Vorwurf von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ erheben – und das offenbar, so schnell es geht. Dies geschieht, während sich Israel nach dem beispiellosen Massaker der Hamas vom 7.10.2023 nach wie vor verteidigen muss und versucht, die bis dato festgehaltenen Geiseln wieder nach Hause zu bringen.

Nicht zuletzt bemüht sich Israel darum, zivile Opfer so gering wie möglich zu halten­ – das bleibt in der Anklageschrift völlig außen vor. Das Beratergremium, das zum Antrag auf einen Haftbefehl geraten hat, war in dieser Hinsicht völlig einseitig besetzt. So gab es keine Militärexperten, die das israelische Vorgehen im Gazastreifen in ein professionelleres Licht gerückt hätten. Die Verteidigungsmaßnahmen dort sind zwar kompliziert umzusetzen, aber grundsätzlich gerechtfertigt.

Was bleibt ist ein Antrag, der legitime Vertreter eines demokratischen Staates, der sich selbst verteidigt, behandelt, wie die Führung eines Verbrecherregimes. Ähnlich wie im Fall der Anschuldigungen vor dem Internationalen Gerichtshof sind die unverhältnismäßigen Vorwürfe dazu geeignet, den Antisemitismus weltweit und in Deutschland weiter anzustacheln. Die Erfahrung zeigt, dass Juden regelmäßig für angebliche Verfehlungen Israels verantwortlich gemacht werden. Egal, wie das Verfahren nach Prüfung des Antrags weitergeht, für Antisemiten und Israelfeinde dürfte es ein weiterer Beleg sein, dass Israel ein Verbrecherstaat sei – der angerichtete Schaden ist unabsehbar. Deutsche Regierungsvertreter, die sich offiziell zum Kampf gegen Antisemitismus bekennen, dürfen, vor allem auch im Interesse der Sicherheit von Jüdinnen und Juden hierzulande, einer solchen Vorverurteilung keinen Vorschub leisten!

Aktivitäten

Pressemeldung: Jüdischer Verein WerteInitiative e.V. warnt mit Positionspapier vor Revision der weltweit anerkannten Erkennungsgrundlage für Antisemitismus

14.05.2024 Pressemeldung

Die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus ist ein wichtiges Fundament im Kampf gegen Judenhass mit hoher Sensibilität für alle seine Ausdrucksformen. Das macht sie unerlässlich für die Entwicklung konkreter Strategien zur Sicherung jüdischen Lebens in Deutschland.

Unser Vorstand erklärt:

Ohne klare Benennung lässt sich Antisemitismus nicht bekämpfen. Ein Abweichen vom bisherigen Bekenntnis des Bundestags und der Bundesregierung zur IHRA-Arbeitsdefinition würde ein Signal der Verharmlosung von erlebtem Antisemitismus an die jüdische Gemeinschaft in Deutschland senden. In Zeiten von hohem Handlungsdruck würde dies die dringend gebotene Eindämmung von Antisemitismus durch darauf aufbauende konkrete Maßnahmen behindern

Spätestens seit dem brutalen Terrorangriff der Hamas auf Israel am 07. Oktober 2023 sowie dem darauffolgenden enormen Anstieg antisemitischer Übergriffe und Straftaten bundesweit, kann israelbezogener Antisemitismus nicht mehr geleugnet werden. Entsprechend häufig wird in dieser gesellschaftlichen Bedrohungslage für jüdisches Leben über Möglichkeiten zur Bekämpfung von Antisemitismus gesprochen. Dazu gehört auch die wichtige Frage nach der begrifflichen Eingrenzung: Was ist antisemitisch und was nicht?  Mit der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) existiert hierfür eine wissenschaftlich fundierte und verlässliche Orientierung zur Erkennung von Antisemitismus, wie zur sachlichen Differenzierung von legitimen Auseinandersetzungen mit israelischem Regierungshandeln, die auch durch die Bundesregierung mittels des Koalitionsvertrages der Ampel-Regierung und der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) offiziell als handlungsleitend anerkannt wird. Dagegen richtet sich die sogenannte „Jerusalemer Erklärung“ (JDA) als expliziter politischer Gegenentwurf und verharmlost damit praktisch den folgenschweren Antisemitismus israelfeindlicher Argumentationsmuster.

Unser angefügtes Positionspapier beinhaltet eine Darstellung der Spezifik und der Vorzüge der IHRA-Antisemitismusdefinition in der theoretischen und praktischen Anwendung und entkräftet den politisch interessierten und tendenziösen Versuch ihrer Delegitimierung durch die JDA.

Unser Positionspapier Antisemitismus definieren finden Sie hier zum Download.

 

Ansprechpartnerin für Rückfragen: Anna Staroselski / Sprecherin des Vereins kontakt@werteinitiative.de  / Tel: 030 / 234 580 20


Über den Verein WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen e.V.: die WerteInitiative hat sich als eine zivilgesellschaftliche jüdische Stimme in Deutschland seit 2014 etabliert. Wir sind angetreten, um die Zukunft jüdischen Lebens in Deutschland zu sichern. Daher setzen wir uns für die Stärkung der Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus jüdischer Perspektive ein. Dies tun wir, indem wir den wertebasierten politischen, gesellschaftlichen und medialen Diskurs, das bürgerschaftlich-jüdische Engagement in Deutschland und das deutsch-israelische Verhältnis fördern. Für weitere Informationen bitten wir, unsere Webseite zu besuchen: https://werteinitiative.de/.

Aktivitäten

Pressemitteilung: Der UNRWA-Terrorunterstützung muss ein Ende gesetzt werden!

25.04.2024 Pressemitteilung

Der Vorstand der WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen e.V. erklärt:

Das Auswärtige Amt nimmt die Zusammenarbeit mit UNRWA wieder auf. Es ist unstrittig, dass die Menschen in Gaza auf humanitäre Hilfe angewiesen sind und vor Ort Wasser, Nahrung und Medikamente erhalten müssen. Dass die humanitäre Hilfe jedoch weiterhin über die skandalträchtige UNRWA erfolgen soll, macht uns fassungslos. Deutschland muss sich international dafür einsetzen, umgehend alternative Hilfsstrukturen v.a. in Gaza zu etablieren. So sollten etwa die arabischen Nachbarstaaten in die Pflicht genommen werden, sich deutlich stärker finanziell und humanitär in Gaza zu engagieren. Dass die Zusammenarbeit nach den Erkenntnissen über offensichtliche Terrorverstrickungen der UNRWA anscheinend bedingungslos erfolgen soll, ist jedoch ein Fehler.

Mehrere Mitarbeiter der UNRWA waren an dem Massaker und den Gräueltaten des 07.10.2023 beteiligt – sie entführten oder ermordeten Israelis – oder bejubelten den Terror. Es gibt Hinweise darauf, dass etwa 2.000 UNRWA-Mitarbeiter Mitglieder der Terrororganisationen Hamas oder Islamischer Dschihad sind.

Der Bericht der Leiterin der UNRWA-Untersuchungskommission und Lazzarini-Vertrauten Catherine Colonna liefert nun für die Bundesregierung den Freifahrtschein, die  Zusammenarbeit mit UNRWA wiederaufzunehmen. Dabei lässt der Bericht beispielsweise die massiven Probleme der antisemitischen Inhalte in UNWRA-Schulbüchern oder die Aufstachelung zu Terrorakten durch UNRWA-Lehrkräfte aus. Bereits zuvor fiel Colonna mit verharmlosenden Statements bezüglich der judenfeindlichen Lehrbuchinhalte der UNRWA-Bücher auf. Laut Colonna soll UNRWA nun nichts von der Nutzung des Terrortunnelsystems unterhalb des UNRWA-Hauptquartiers in Gaza gewusst haben.

Es gilt zu prüfen, wie die Untersuchungskommission zu einem solchen Ergebnis gelangen konnte beziehungsweise wie neutral und faktentreu dieses tatsächlich entstanden ist.

Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass auch die indirekte Finanzierung und Unterstützung von Terrorstrukturen fortan ausgeschlossen werden kann. Die UNRWA steht insbesondere nach den Erkenntnissen über die gravierenden Terrorverstrickungen in der Bringschuld und muss vorab nachvollziehbar und glaubhaft erklären, wie die Terrorunterstützung, Gewaltverherrlichung und antisemitische Hetze innerhalb ihrer Strukturen künftig ausgeschlossen werden kann. Da reicht es nicht aus, dass Deutschland mehr Mitsprache erhalten soll. Deutschland ist der größte UNRWA-Finanzierer Europas und ist entsprechend auch in der Position, deutliche  Anforderungen an die Vergabe von Mitteln bzw. deren Verwendung zu stellen. Die Strukturen von UNRWA müssen kurz- bis mittelfristig durchbrochen und die Arbeit humanitärer Hilfsorganisationen in der Region neu ausgerichtet werden. Dazu gehört auch die perspektivische Auflösung der UNWRA, die bspw. durch das UNHCR ersetzt werden kann.

 

Ansprechpartner für Rückfragen: Anna Staroselski / Sprecherin des Vereins kontakt@werteinitiative.de  / Tel: 030 / 234 580 20


Über den Verein WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen e.V.: die WerteInitiative hat sich als eine zivilgesellschaftliche jüdische Stimme in Deutschland seit 2014 etabliert. Wir sind angetreten, um die Zukunft jüdischen Lebens in Deutschland zu sichern. Daher setzen wir uns für die Stärkung der Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus jüdischer Perspektive ein. Dies tun wir, indem wir den wertebasierten politischen, gesellschaftlichen und medialen Diskurs, das bürgerschaftlich-jüdische Engagement in Deutschland und das deutsch-israelische Verhältnis fördern. Für weitere Informationen bitten wir, unsere Webseite zu besuchen: https://werteinitiative.de/.

Aktivitäten

Pressemitteilung: Jüdischer Verein im „Bündnis gegen ​antisemitischen Terror“ ​verurteilt sog. “Palästina-​Kongress“

Wir als jüdischer Verein sind Teil eines überparteilichen Bündnisses aus Politik und Zivilgesellschaft: Berlin darf nicht zum Zentrum von Terrorverherrlichung werden!

Das überparteiliche „Bündnis gegen antisemitischen Terror“ ruft zum Protest gegen den sogenannten „Palästina-Kongress“ auf, der vom 12. bis 14. April in Berlin stattfinden soll. Befürchtet werden, wie schon in der Vergangenheit durch Beteiligte geschehen: Terrorverherrlichung, Forderungen nach der Vernichtung Israels, Kooperationen mit Personen terroristischer Organisationen und eine weitere Radikalisierung des Antisemitismus.

Wir unterstützen zusammen mit vielen weiteren unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen aus Politik und ​Zivilgesellschaft den nachstehenden Protest und Aufruf der Grünen Jugend, der Jungen Liberalen, der Jusos, der Jungen Union, der Jüdischen Studierendenunion und des Jungen Forums der Deutsch-Israelischen Gesellschaft:

10.04.2024 Aufruf

Gegen Terrorverharmlosung und antisemitische Hetze in Berlin!

Am 7. Oktober ermordeten Terroristen der Hamas in Israel 1200 Menschen und ​verschleppten über 250 als Geiseln in den Gaza-Streifen. Seit dem 7. Oktober ist ​die Anzahl antisemitischer Vorfälle laut dem Bundesverband der Recherche- und ​Informationsstellen RIAS auf fast 30 pro Tag gestiegen. Die Dunkelziffer dürfte ​deutlich höher sein. Noch immer hält die Hamas etwa 130 Menschen in ihren ​Terrortunneln gefangen und noch immer prägt Antisemitismus die Lebensrealität ​von Jüdinnen und Juden in Deutschland.

Währenddessen soll in Berlin vom 12. bis 14. April mit dem „Palästina-Kongress“ eine Veranstaltung stattfinden, von der die Verbreitung antisemitischen Hasses und die Verharmlosung des Hamas-Terrors am 7. Oktober 2023 zu erwarten ist. Bundesweit wird zu dem „Kongress“ mobilisiert. Es beteiligen sich Gruppen und Personen, die gegen die Existenz Israels agitieren, das Massaker des 7. Oktobers als legitimen Widerstandsakt oder die Hamas als Guerillagruppe und Freiheitskämpfer bezeichnen und sich gegen eine friedliche Koexistenz aussprechen. Zusätzlich ist zu erwarten, dass es zu einer Vernetzung israelfeindlicher Strukturen und Personen kommen wird, die der Hamas oder PFLP nahestehen oder deren Aktionen befürworten.

Ziel des „Kongresses“ ist es nicht, Raum für kritische Debatten über die Lage im Nahen Osten zu eröffnen, sondern Terrorunterstützung und blanken Hass gegen Israel zu propagieren. Es geht den Veranstaltern auch nicht darum, über Möglichkeiten des friedlichen Zusammenlebens im Nahen Osten vor dem Hintergrund des Krieges in Gaza zu sprechen. Vielmehr wollen sie antisemitischen Terror legitimieren und weitere israelfeindliche Radikalisierung vorantreiben.

Antisemitische Hetze darf nicht unwidersprochen bleiben. Unabhängig von sich bereits in der Prüfung befindlichen Maßnahmen, fordern wir die Bundespolitik und die Stadt Berlin sowie die breite Zivilgesellschaft auf, im Sinne von „Nie wieder ist jetzt!“ gegen den Antisemitismus und die Terrorverherrlichung, die von dem „Kongress“ auszugehen drohen, laut zu werden. Die Personen und Organisationen hinter der Veranstaltung dürfen keine Legitimierung erfahren. Wer für friedliche Koexistenz im Nahen Osten eintritt, muss sich gegen diesen „Kongress“ stellen, dessen Veranstalter sich das Gegenteil – die Vernichtung Israels – wünschen.

Gruene Jugend, Junge Liberale, Jusos, Junge Union, Jüdische Studierendenunion, Junges Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft

Weitere Informationen auch unter www.gegen-terror.org.

Unterstützende Organisationen

AJC Berlin Ramer Institute

Amadeu Antonio Stiftung

B´nai B´rith Berlin – Raoul Wallenberg Loge

Bundesverband Jüdischer Mediziner e.V.

Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.

Deutsch-Israelische Gesellschaft Berlin und Brandenburg e.V.

Internationales Institut für Bildung, Sozial- und Antisemitismusforschung (IIBSA)

Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA)

»Jehi ‚Or« Jüdisches Bildungswerk für Demokratie – gegen Antisemitismus (JBDA) gUG

Keshet Deutschland e.V.

Kurdische Gemeinde Deutschland e.V.

Raúl Wallenberg Loge – B’nai B’rith Berlin

Scholars for Peace in the Middle East

Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland

Tikvah Institut gUG

WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen e.V.

WIZO Deutschland e.V.

World Jewish Congress

Zentralrat der Juden in Deutschland

 

Unterstützende Personen

Alexander Throm, MdB, Innenpolitischer Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion

Bijan Djir-Sarai, MdB, Generalsekretär der FDP

Carina Conrad, MdB, FDP

Christian Dürr, MdB, Vorsitzender FDP-Bundestagsfraktion

Christine Aschenberg-Dugnus, MdB, FDP

Christoph Meyer, MdB, FDP

Dirk Wiese, MdB, Sprecher des Seeheimer Kreises in der SPD-Bundestagsfraktion

Dotschy Reinhardt, Vorsitzende Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e.V.

Dr. Klaus Lederer, MdA, Die Linke

Elke Breitenbach, MdA, Die Linke

Güner Yasemin Balci, Integrationsbeauftragte Bezirk Berlin/Neukölln

Eren Güvercin, Alhambra Gesellschaft

Gyde Jensen, MdB, FDP

Jamila Schäfer, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Johannes Vogel, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion

Juergen Hardt, MdB, CDU

Kerstin Griese, MdB, SPD

Kevin Kühnert, Generalsekretär der SPD

Kirsten Kappert-Gonther, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Leon Eckert, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Lisa Badum, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Lukas Köhler, MdB, FDP

Mathias Stein, MdB, SPD

Marcel Emmerich, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Marcus Faber, MdB, FDP

Marlene Schönberger, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann, MdB, FDP

Max Lucks, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister von Neukölln

Michael Georg Link, MdB, FDP

Michael Thews, MDB, SPD

Michael Roth, MdB, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses

Michelle Müntefering, MdB, SPD

Philip Krämer, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Pfarrerin Marion Gardei, EKBO

Reinhard Naumann (MdA/SPD), Bezirksbürgermeister a.D.

Renata Alt, MdB, FDP

Sandra Weeser, MdB, FDP

Sebastian Hartmann, MdB, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Sebastian Roloff, MdB, SPD

Stephan Thomae, MdB, FDP

Torsten Herbst, MdB, FDP

Wolfgang Kubicki, MdB, FDP

Aktivitäten WI-Talk

WI-Talk: Benannt ist nur halb gebannt. Mit der IHRA-Definition in Recht und Politik gegen Antisemitismus

Gerade in Zeiten steigender antisemitischer Vorfälle ist eine fundierte Grundlage zur Erkennung der verschiedenen Formen von Judenhass unverzichtbar. In Deutschland und darüber hinaus ist dafür die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance offiziell etabliert.

Als demokratische Gesellschaft haben wir die klare Verantwortung, Menschenfeindlichkeit und Ungleichheit auch mit praktischen Maßnahmen entgegen zu wirken. Worin hierbei die Stärke der IHRA-Definition liegt, wie sich ihre Erkenntnisse in die politische Praxis übertragen lassen und was die Aufgaben des Staates und der Zivilgesellschaft sind – über diese und andere Fragen haben wir mit dem Antisemitismusforscher und Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus, Prof. Dr. Samuel Salzborn, gesprochen.

Moderation: Anna Staroselski, Sprecherin WerteInitiative e. V.

Aktivitäten

Offener Brief an Präsidentin der Humboldt-Universität zur Reformierung des Berliner Hochschulgesetzes

18.03.2024

Nachfolgendes Schreiben haben wir heute an die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. Julia von Blumenthal, gesendet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin Prof. von Blumenthal,

die Eskalation antisemitischer Proteste und Störaktionen an deutschen Universitäten schufen ein Klima antisemitischer Gewalt, das nun zu einem gewalttätigen Übergriff eines FU-Studenten auf seinen jüdischen Kommilitonen führte. Die einzig richtige Antwort auf diese Gewalt ist die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die die Universitäten wieder zu Orten der Wissenschaft und des Diskurses macht und Gewalt präventiv ausschließt.

Im Zuge dessen soll nun das Berliner Hochschulgesetz reformiert und die Möglichkeit der Exmatrikulation von Gewalttätern geschaffen werden. Wir möchten Ihnen für Ihre klare Haltung und Befürwortung dieser gesetzlichen Reform danken und Sie in ihrer Position bestärken.

Der Referent_innenrat (RefRat) der Humboldt-Universität zu Berlin äußerte Ende Februar Kritik am Reformvorhaben und sprach von der Sorge um politische Repression.

„Durch Exmatrikulation können BAföG und Wohnsituation im Studierendenwohnheim wegbrechen. Für Studierende, deren Aufenthaltsstatus an ihrem Studierendenstatus hängt, kann eine Zwangsexmatrikulation das Wegbrechen jeglicher Existenzgrundlage bis hin zur Abschiebung bedeuten[1], heißt es in der Stellungnahme des RefRats.

Es ist nur schwer nachzuvollziehen, wie ein Gremium, das Beauftragtenstellen für Betroffene von Gewalt an der Universität fordert, sich gleichzeitig für den Schutz von Tätern, statt von Opfern stark macht. Zur Erinnerung: das Ordnungsrecht, das bis 2021 in Berlin auf Basis des Hochschulrahmengesetzes gegolten hat, regelte den Umgang mit Studierenden, die durch die Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zur Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Betrieb einer Hochschuleinrichtung, die Tätigkeit eines Hochschulorgans, die Durchführung einer Hochschulveranstaltung oder in sonstiger Weise den Studienbetrieb beeinträchtigen, verhindern oder zu verhindern versuchten.[2]

Dass ein entsprechend gewaltbereites Verhalten nicht geduldet werden darf, sollte selbstverständlich und indiskutabel sein. Opfern dieser Gewalt darf nicht zugemutet werden, unter Umständen mit ihrem Angreifer weiter im Seminar sitzen zu müssen oder am Universitätscampus weiter dieser Bedrohung ausgesetzt zu sein. Die

Wiedereinführung des Ordnungsrechts mit der Ergänzung einer möglichen Exmatrikulation von Gewalttätern ist daher nur folgerichtig.

Während der RefRat behauptet, dies sei keine wirksame Lösung im Umgang mit Antisemitismus, möchten wir betonen, dass mit dieser Maßnahme allen Opfern verbaler und physischer Gewalt – ob queer, PoC, muslimisch, jüdisch oder von mehrfacher Diskriminierung betroffen – Schutz geboten werden kann. Der in diesem Zusammenhang vom RefRat vorgetragene Vorwurf, der Schutz marginalisierter Gruppen würde für rechte Politik vorgeschoben werden, „um autoritäre Maßnahmen durchzudrücken, während ansonsten viel Stimmung gemacht wird und sich wenig um die Anliegen von Betroffenen gekümmert wird“[3], ist daher eine populistische Nebelkerze, von der man sich nicht beirren lassen darf.

Da der RefRat Unsicherheiten bei der Definition von Antisemitismus aufzeigt, möchten wir Sie gerne an die 2019 von der HRK verabschiedete Resolution gegen Antisemitismus an den Universitäten erinnern, die sich zur IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus bekennt.[4] Für die Humboldt-Universität, wie auch für weitere Universitäten und Hochschulen sollte damit klar definiert sein, wo die Grenze der Meinungsfreiheit verläuft und wo Antisemitismus beginnt.

Wir danken Ihnen für Ihre klare Haltung gegen menschenverachtendes Gedankengut an der HU und die Verurteilung von Antisemitismus.

Wir weisen höflich darauf hin, dass wir diesen Brief und Ihre Antwort – wenn Sie es uns nicht anders auferlegen – öffentlich kommunizieren werden. Persönliche Kontaktdaten und Unterschriften würden dabei unkenntlich gemacht.

Für ein Gespräch oder Rückfragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Elio Adler
Vorsitzender

 

[1] https://www.refrat.de/article/PMOrdnungrecht.html.

[2] § 28 HRG a.F. (BGBl I 1987, 1178 vom 23.04.1987).

[3] https://www.refrat.de/article/PMOrdnungrecht.html.

[4] https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/kein-platz-fuer-antisemitismus/.

27.03.2024

Frau Präsidentin von Blumenthal hat heute auf unseren Offenen Brief geantwortet. Ihre Antwort lesen Sie hier.

Antwort auf den offenen Brief von Werteinitiative e.V. jüdisch-deutsche Positionen vom 18.03.2024

 

Sehr geehrter Herr Adler,

hiermit möchte ich auf Ihren offenen Brief antworten. Uns eint die große Sorge angesichts des erstarkenden Antisemitismus in Deutschland. Daher freue ich mich über Ihre positive Würdigung meiner Position. Zugleich möchte ich doch einige Punkte klarstellen.

Sie schreiben korrekterweise, dass ich die Wiedereinführung eines Ordnungsrechts in das Berliner Hochschulgesetz befürworte. Damit wird den Hochschulen die Entsprechung zum Arbeitsrecht und zum Disziplinarrecht auch wieder für die große Gruppe der Studierenden gegeben. Der Vergleich zum Arbeitsrecht für die Angestellten und zum Disziplinarrecht für die Beamten zeigt zugleich, dass die Erwartungen, die aktuell mit dem Ordnungsrecht verbunden sind, meines Erachtens weit über die künftige Wirkung und Relevanz hinausgehen. Die Anwendung des Ordnungsrechts ist strikt an das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden und verlangt von den Hochschulen eine sorgfältige Ermittlung des jeweiligen Sachverhalts. Exmatrikulationen werden daher nur in besonders gravierenden Einzelfällen erfolgen, auch mildere Sanktionen werden nur dann verhängt werden, wenn die Sachlage klar ermittelbar und eine Sanktion überhaupt gerechtfertigt ist.

Vor diesem Hintergrund kann ich auch die Besorgnisse der verfassten Studierendenschaft durchaus nachvollziehen. Es wird für die Hochschulen sehr anspruchsvoll sein, den Ordnungsausschuss so zusammenzusetzen, dass er seine Aufgabe rechtlich korrekt und unter Wahrung der rechtsstaatlichen Standards wahrnehmen kann. Die Tatbestände, auf die Sanktionen gestützt werden können, müssen hinreichend konkret beschrieben sein, um einen Missbrauch des Ordnungsrechts zu vermeiden.

Gleichwohl spreche ich mich für die Wiedereinführung des Ordnungsrechts aus. Auch das Disziplinarrecht für Beamte kommt in Form der schärfsten Sanktion, der Entfernung aus dem Dienst, nur äußerst selten zur Anwendung und wird dann stets gerichtlich überprüft. Ähnlich ist es auch im Arbeitsrecht. Verhaltensbedingte Kündigungen sind ein seltener Ausnahmefall und stehen einer gerichtlichen Überprüfung offen. Gleichwohl ist es notwendig, diese Instrumente für gravierende Extremfälle zur Verfügung zu haben.

Mit gewisser Sorge nehme ich wahr, dass dem Ordnungsrecht eine große Wirkung für die Bekämpfung des Antisemitismus zugeschrieben wird. Ich teile diese Erwartung nicht. Antisemitismus ist ein gesellschaftliches Phänomen. Wie die aktuelle Studie1 „Studentisches Meinungsklima zur Gewalteskalation in Israel und Gaza und Antisemitismus an deutschen Hochschulen“ von Thomas Hinz, Anna Marczuk und Frank Multurs zeigt, ist Antisemitismus an Hochschulen nicht stärker verankert als in der gesamten Gesellschaft. Während der allgemeine Antisemitismus an Hochschulen sogar deutlich geringer verbreitet ist (8% im Vergleich zu 18%), ist der israelbezogene Antisemitismus in ähnlichem Ausmaß wie in der Gesellschaft zu beobachten (jeweils 8 % verfestigt und 12 bzw. 9 % tendenziell, S. 23). Bei der Nennung der Räume, in denen Antisemitismus erfahren wird, stehen die Hochschulen mit 11% weit hinter Internet, Medien und dem politischen Raum (S. 20). Gleichwohl kommt den Hochschulen eine wichtige Aufgabe in der Bekämpfung des Antisemitismus zu, denn die Studie zeigt auch, dass fast 30% der jüdischen Studierenden selbst Diskriminierung erlebt haben (S. 30). Diese geht ganz überwiegend von Mitstudierenden aus. Dieses Ergebnis ist eine Mahnung für uns als Universität und Anlass für sehr konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der jüdischen Studierenden und aller Studierenden, die Diskriminierung erfahren.

Universitäten stellen sich umfassend der Aufgabe, Antisemitismus zu bekämpfen. Sie tun dies zunehmend durch die Benennung von Beauftragten gegen Antisemitismus, die die etablierten Strukturen und Verfahren gegen alle Formen von Diskriminierung ergänzen. Universitäten leisten Aufklärungsarbeit für die gesamte Gesellschaft, indem sie Forschung und Lehre zu jüdischer Geschichte, zu jüdischer Kultur und jüdischem Denken bieten. Sie engagieren sich in Forschung und Lehre zur Geschichte des Staates Israel sowie zum Nahostkonflikt. In Forschung und Lehre halten sie die Erinnerung an die Shoah wach und leisten Prävention durch Forschung und Lehre zu Formen des Antisemitismus in Geschichte und Gegenwart. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass die ganze Bandbreite der Aufgabe, Antisemitismus zu bekämpfen, in der öffentlichen Debatte sichtbar bleibt.
Zugleich sind Universitäten Räume der Debatte und der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Dabei stehen wir Universitäten immer wieder vor der anspruchsvollen Aufgabe, der Wissenschaftsfreiheit Raum zu bieten, ohne fundamentale Werte in Frage zu stellen. Dabei können Definitionen helfen, sie bleiben aber stets selbst Gegenstand der Kontroverse und der weiteren wissenschaftlichen Erörterung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Julia von Blumenthal

360° Aktivitäten Veranstaltungen

Diskussionsreihe 360°: „Sexualisierte Gewalt der Hamas am 7. Oktober“

Die WerteInitiative e.V. setzt ihre Reihe „360° – Sicherung jüdischen Lebens der freiheitlichen Demokratie in Deutschland“ fort.

Anlässlich des Weltfrauentags am 8. März boten die WerteInitiative e.V., die Axel Springer Freedom Foundation, Frauen für Freiheit e. V. und das American Jewish Committee – Berlin israelischen Frauen eine Plattform in der Bundeshauptstadt, um ihre Stimmen auch hier hörbar machen.

Viele für Feminismus und Gleichberechtigung engagierte Personen und Organisationen schwiegen bedauerlicherweise zum Massaker der radikal-islamischen Hamas am 7. Oktober, trotz der systematischen sexualisierten Gewalt der Terroristen. Und dies, obwohl insbesondere Frauenorganisationen für geschlechtsspezifische Gewalt als Kriegswaffe sensibilisiert sind. Das Schweigen vieler (internationaler) Frauenorganisationen, allen voran der UN Women, die nach dem Hamas-Massaker über 50 Tage brauchte, um sich zu einem halbherzigen Statement durchzuringen, vermittelte den Eindruck der Entsolidarisierung gegenüber jüdischen Frauen, Israel und der jüdischen Gemeinschaft, die Opfer des größten Pogroms seit der Shoah wurden. Im Extrem der antisemitischen und frauenverachtenden Entsolidarisierung haben Organisationen, die sich selbst als progressiv verstehen, die Verbrechen der Hamas sogar als Widerstand gefeiert, geleugnet und den Überlebenden nicht geglaubt – schlicht und einfach, weil sie Jüdinnen und Juden sind.

Für Betroffene ist, neben rechtlichen Schritten zur Ahndung der frauenverachtenden Dimension der Kriegsführung, auch Frauensolidarität in unterschiedlichen Formen und Foren eine wichtige Antwort auf die schrecklichen misogynen Verbrechen. Betroffene sexualisierter Gewalt müssen die Möglichkeit bekommen, Gehör für ihre Erfahrungen zu finden und in ihrer Würde bestätigt zu werden.

Zu Beginn unserer Veranstaltung sprachen wir daher mit Chen Malka, einer Überlebenden des Nova-Festivals. Im Anschluss fand zur Einordnung der Folgen der sexualisierten Gewalt durch die Terroristen und zu deren politischen Auswirkungen ein Gespräch mit folgenden Gästen statt:

  • Rebecca Schönenbach (Frauen für Freiheit e. V.)
  • Miki Roitman (Juristin, Frauenrechtsaktivistin in Israel)
  • Yael Sherer (israelische Aktivistin, Expertin für Gesundheitswesen mit Schwerpunkt sexueller Gewalt)
  • Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan (Experte für transkulturelle Psychosomatik)

Moderation: Rixa Fürsen (Redakteurin, WELT-TV)

Aktivitäten

Zum Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine

Am 24. Februar 2022 begann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Bereits zwei Jahre hält der Kriegszustand in der Ukraine an. Zwei Jahre, in denen die ukrainische Zivilbevölkerung schweres Leid erfahren musste, und in denen schreckliche Kriegsverbrechen begangen wurden. Ein Ende der andauernden Aggression ist bis heute nicht in Sicht. Wir stehen weiterhin klar an der Seite der Ukraine und ihrer Verteidigung des Rechts ihrer StaatsbürgerInnen auf ein Leben in Frieden und Freiheit. Auch viele Jüdinnen und Juden in Deutschland sind von der Situation betroffen und fürchten eine weitere Eskalation. 45% Prozent der Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft hierzulande haben ihre Wurzeln in der Ukraine. Russlands Angriff war und ist darüber hinaus mehr als die völkerrechtswidrige Invasion eines friedlichen Nachbarstaates. Er ist zugleich ein direkter Angriff auf die internationale Ordnung und unsere  Werte des Zusammenlebens, auf die Demokratie, Freiheit und Selbstbestimmung. Aus diesem Grund ist es wichtig und richtig, dass der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche der Ukraine weitere Hilfe zugesagt hat.

Aktivitäten

Gespräch mit Rechtsanwalt Nathan Gelbart zum Umgang der Freien Universität Berlin mit antisemitischer Gewalt

WerteInitiative: Sehr geehrter Herr Gelbart, die Hochschulleitung der FU sieht nach dem antisemitischen Übergriff eines FU-Studenten auf einen jüdischen Kommilitonen ein dreimonatiges Hausverbot als Maximalmaßnahme vor. Grund soll das Berliner Hochschulgesetz sein, das keine Exmatrikulation zuließe. Sehen Sie das auch so?

Nathan Gelbart: Es mag zutreffen, dass das Berliner Hochschulgesetz (Berliner HG) keine explizite Grundlage mit konkreten Fallbeispielen für verletzte Verhaltensnormen für die Exmatrikulation von Studenten vorsieht.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Exmatrikulation generell unzulässig ist; diese Behauptung ist unwahr. Denn Studierende sind z.B. zwingend nach § 15 Berliner HG zu exmatrikulieren, wenn sie

  1. das Studium in keinem Studiengang fortführen dürfen,
  2. Gebühren und Beiträge, einschließlich der Sozialbeiträge zum Studierendenwerk, des Beitrags für die Studierendenschaft und, soweit eine entsprechende Vereinbarung besteht, des Beitrags für ein Semester-Ticket, trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nicht gezahlt haben,
  3. die Abschlussprüfung bestanden oder die in dem gewählten Studiengang vorgeschriebenen Leistungsnachweise oder eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben, sofern sie nicht innerhalb von zwei Monaten die Notwendigkeit der Immatrikulation für die Erreichung eines weiteren Studienziels nachweisen; Entsprechendes gilt für den Fall eines beendeten Promotionsvorhabens.

WerteInitiative: Das heißt es gibt keine rechtliche Handhabe einen Studenten, der einen anderen krankenhausreif prügelt zu exmatrikulieren?

Nathan Gelbart: § 16 Berliner HG sieht lediglich vor, dass bei „Störungen des geordneten Hochschulbetriebes durch Studierende“ Maßnahmen für maximal drei Monate getroffen werden können. Bietet das Gesetz keine explizite Möglichkeit, Studenten verhaltensbedingt zu exmatrikulieren, bedeutet das noch lange nicht, dass Studenten nach allgemeinen Grundsätzen und aus besonders wichtigem Grund, also aus außerordentlichen Exmatrikulationsgründen bei Unzumutbarkeit des Verbleibes eines Gewalttäters an einer Universität nicht dennoch exmatrikuliert werden können. Denn die schwere, vorsätzliche und vollkommen unprovozierte Körperverletzung eines Kommilitonen aus evident antisemitischen Beweggründen geht nachhaltig über eine Störung des geordneten Hochschulbetriebes hinaus. Die Gewalttat zu Lasten von Lahav Shapira verletzt den Grundkonsens eines friedlichen, akademischen Miteinanders von Studenten verschiedener Ethnien, Religionen und Nationalitäten. Also genau die Essenz dessen, worauf unsere universitäre Kultur und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung basiert. Damit wirbt die FU zu Recht.

Die FU ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, also eine staatliche Einrichtung, welche nach Art. 20 (3) Grundgesetz (GG) Recht und Gesetz verpflichtet ist. Eine staatliche Universität hat mehrere, auch verfassungsrechtliche Grundsätze und Aufträge zu verwirklichen. Zum einen den konkret universitätsbezogenen Bildungsauftrag nach § 4 Berliner HG, sowie ferner nach Art. 14 Charta Grundrechte der EU. Damit hat die FU allen Studenten die Teilnahme an universitärer Ausbildung zu garantieren, und zwar so, dass Leib und Leben von Studenten nicht durch das Verhalten Dritter, insbesondere durch andere Studenten gefährdet sind sowie vor allem nicht deshalb, weil sich Studenten im Rahmen der studentischen Meinungsäußerungsfreiheit politisch betätigen und äußern.

WerteInitiative: Das Berliner Hochschulgesetz reicht an der Stelle also nicht aus, die rechtliche Diskussion müsste Grundrechte, wie etwa das Recht auf körperlicher Unversehrtheit mitberücksichtigen?

Nathan Gelbart: Eine explizite Rechtsgrundlage würde es einer staatlichen Bildungseinrichtung leichter machen, eine Exmatrikulation aufgrund der Begehung schwerwiegender Straftaten durch Studenten zu Lasten von Kommilitonen anzuordnen.  Werden jedoch Leib und Leben von Studenten durch gewalttätige Kommilitonen  massiv gefährdet, so hat die Bildungseinrichtung die geeigneten Maßnahmen zu unternehmen, um die Meinungsfreiheit, aber vor allem Leib und Leben der betroffenen Studenten zu schützen. Die Maßnahmen unterliegen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung, müssen also erforderlich, geeignet und angemessen sein. Die Schutzverpflichtung des Staates muss daher eine Exmatrikulation antisemitischer Gewalttäter auch dann ermöglichen, wenn keine explizite Formulierung hierfür in einem Landesgesetz vorgesehen ist. Gebotenes, staatliches Handeln zum Schutz von Leib und Leben von Studenten ist dem Berliner HG übergeordnet.

Auch, wenn das Berliner HG nicht explizit die Verletzung des Körpers anderer Studenten als Sanktionsgrund vorsieht; denn das Recht, sogar die Pflicht zum Handeln ergibt sich aus anderen, für die FU verbindlichen Rechtsnormen.

Die FU ist als staatliche Einrichtung sowohl  aus Art. 2 (2) GG sowie Art. 8 (1) Berliner Landesverfassung dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit von Studenten und Beschäftigten sowie Besuchern verpflichtet.

WerteInitiative: Bedarf es aus Ihrer Sicht einer rechtlichen Nachschärfung, oder hat die FU-Leitung, sowie auch andere Hochschulen Handlungsmöglichkeiten Konsequenzen, nach einer solch schrecklichen Tat zu ziehen?

Nathan Gelbart:  Es ist nicht eine Frage des Könnens, sondern des Wollens, hinreichend verdächtige Straftäter, die Leib und Leben von Kommilitonen vorsätzlich, zudem aus evident antisemitischen Beweggründen gefährden, vom Universitätsbetrieb nicht nur vorübergehend (vorläufiges Hausverbot), sondern aufgrund der Unzumutbarkeit des Verbleibens an der Einrichtung dauerhaft vom Universitätsbetrieb auszuschließen (Exmatrikulation). Eine Exmatrikulation dürfte in solchen Fällen verhältnismäßig sein und kann im Übrigen vom Betroffenen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüft werden lassen.

Für den hoffentlich bald wieder voll genesenen Lahav Shapira ist es schlichtweg unzumutbar, den Kommilitonen, der ihn dermaßen schwer verletzt hat, weiterhin auf dem Campus über den Weg laufen zu müssen.

Würde die Auffassung der FU und des Berliner Senats zutreffen, dürfte der Tatverdächtige nach Ablauf des Hausverbotes erneut  Studenten halb totprügeln, ohne eine Exmatrikulation befürchten zu müssen Würde dann die FU erneut ein Hausverbot aussprechen ? Die FU hätte aus den oben genannten, allgemeinen Exmatrikulationsgründen auch ohne wortwörtliche Erwähnung im Berliner HG den antisemitischen Gewalttäter exmatrikulieren können und müssen.  Sie hat jedoch im Rahmen ihres Ermessens bedauerlicherweise das mildere, übrigens ebenfalls nicht ausdrücklich im Berliner HG vorgesehene Mittel des befristeten Hausverbotes gewählt. An diese Ermessensentscheidung ist die FU nunmehr gebunden. Weitergehende Schritte dürften leider nicht mehr möglich sein.

WerteInitiative: Vielen Dank für das Gespräch.